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Export aus Elster-Formular und gleichzeitig Umstellung auf Einzelveranlagung

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    Export aus Elster-Formular und gleichzeitig Umstellung auf Einzelveranlagung

    Hallo,

    im letzten Jahr haben meine Frau und ich noch eine gemeinsame Erklärung mit Elster-Formular abgegeben.
    Jetzt wollen bzw. müssen wir, weil wir "dauernd getrennt leben", zwei Einzelveranlagungen abgeben. Wie mache ich denn dann den Export 2018 aus Elster-Formular bzw. kann man den Import aufteilen?

    Danke für jeden Tipp
    Nobby

    #2
    Hallo,

    nein. Den Export kannst du nicht aufteilen
    Du kannst nur die übermittelte Erklärung exportieren

    Gruß FIGUL


    Gruß FIGUL

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      #3
      Dann formuliere ich etwas anders ... wie kann ich denn den Export zu beiden "Mein Elster" durchführen bzw. dann in meinem "Mein Elster" die Aufteilung machen und die Daten meiner Frau an ihr "Mein Elster" übertragen?

      Oder sollten wir besser für 2019 noch bei Elster-Formular bleiben, dort die Aufteilung machen und dann die beiden abgegebenen Steuererklärungen erst für 2020 nach "Mein Elster" exportieren?

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        #4
        Oder sollten wir besser für 2019 noch bei Elster-Formular bleiben, dort die Aufteilung machen und dann die beiden abgegebenen Steuererklärungen erst für 2020 nach "Mein Elster" exportieren?
        Das ist die einzige Lösung, die funktionieren wird. Mein ELSTER kann eine Zusammenveranlagung nicht aufteilen, zumindest bisher nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          du kannst in Mein Elster keine Aufteilung machen.
          Das ist egal.
          Wie du schreibst musst du doch zwei getrennte Erklärungen abgeben.
          Wenn du beide Erklärungen In Ef erstellst und übermittelst kannst du natürlich beide exportieren
          Beziehst du dich auf Einzelveranlagung?
          Die ist nicht möglich nach dem Trennungsjahr.
          Lebt ihr seit 2018 getrennt muss ein jeder eine eigene Erklärung abgeben (wie nicht verheiratet)

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Er kann aber die mit ElsterFormular erzeugten Einzelveranlagungen so bearbeiten, dass daraus richtige Single-Veranlagungen werden.

            Die Sonderausgaben dürfen dann eben nicht hälftig aufgeteilt werden, die muss man schon bei der Erstellung korrekt zuordnen.

            Bestimmte andere Sachen muss man von Hand abändern, daran sollte es aber nicht scheitern.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Er kann aber die mit ElsterFormular erzeugten Einzelveranlagungen so bearbeiten, dass daraus richtige Single-Veranlagungen werden.

              Die Sonderausgaben dürfen dann eben nicht hälftig aufgeteilt werden, die muss man schon bei der Erstellung korrekt zuordnen.

              Bestimmte andere Sachen muss man von Hand abändern, daran sollte es aber nicht scheitern.
              Hallo,

              das ist Geschmacksache.
              Ich bevorzuge gleich eine getrennte Veranlagung, wenn sie sowieso noch nicht erstellt ist.
              Der TE schreibt doch:
              Oder sollten wir besser für 2019 noch bei Elster-Formular bleiben, dort die Aufteilung machen und dann die beiden abgegebenen Steuererklärungen erst für 2020 nach "Mein Elster" exportieren?
              Warum soll er eine gemeinsame Erklärung machen, dann aufteilen ist doch fast doppelte Arbeit.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                Natürlich ist das Geschmackssache. Ich persönlich würde unter Nutzung des Bescheinigungsabrufs auch zwei neue Erklärungen anlegen und auf die

                Datenübernahme aus dem Vorjahr verzichten. Wenn keine Anlagen Kind auszufüllen sind, geht das vermutlich schneller.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Natürlich ist das Geschmackssache. Ich persönlich würde unter Nutzung des Bescheinigungsabrufs auch zwei neue Erklärungen anlegen und auf die

                  Datenübernahme aus dem Vorjahr verzichten. Wenn keine Anlagen Kind auszufüllen sind, geht das vermutlich schneller.
                  Hallo,

                  das wäre am einfachsten

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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