Sind Wiedereingliederungstage Krankheitstage oder Arbeitstage?

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  • Pinguin54
    Neuer Benutzer
    • 11.06.2020
    • 2

    #1

    Sind Wiedereingliederungstage Krankheitstage oder Arbeitstage?

    Hallo zusammen,
    mein Mann hat 2019 in der Zeit vom 16.11. bis 23.12. Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung bezogen. Ab 02.12. (bis 23.12) hat er im Rahmen einer Wiedereingliederung wieder gearbeitet. Sind diese Tage während der Wiedereingliederung als Krankheits- oder als Arbeitstage zu zählen? Weiß das zufällig jemand in diesem Forum bzw. kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich das nachlesen könnte?
    Vielen Dank!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Das ist zwar kein Thema der elektronischen Steuererklärung, aber ich habe einen Artikel dazu gefunden:

    Nach einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit kehren Betroffene im Rahmen einer Wiedereingliederung oft stufenweise ins Arbeitsleben zurück. Und obwohl sie während dieser Zeit keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn bekommen und auch nur verkürzt arbeiten, können sie die Fahrtkosten wie gewohnt in der Steuererklärung angeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Pinguin54
      Neuer Benutzer
      • 11.06.2020
      • 2

      #3
      Danke Charlie24! Ich war mir nicht sicher, ob ich diese Frage hier stellen darf …
      Aus dem Artikel geht die Antwort zwar nicht eindeutig hervor, aber wenn Fahrtkosten angesetzt werden können, dann muss es ja ein Arbeitstag sein … Danke für den Link!

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        ... aber wenn Fahrtkosten angesetzt werden können, dann muss es ja ein Arbeitstag sein
        So interpretiere ich das auch!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Zitat von Pinguin54 Beitrag anzeigen
          Aus dem Artikel geht die Antwort zwar nicht eindeutig hervor
          Für was außer für die Fahrten zur Arbeit könnte die Frage dann noch entscheidend sein?

          Kommentar

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