Hallo zusammen,
im Jahr 2018 habe ich meinen Gewerbebetrieb aufgegeben.
Das Finanzamt fordert nun nachträglich von mir eine Ermittlung meines Veräußerungsgewinnes. Die Ausgaben für mein Unternehmen überstiegen allerdings den Betrag den ich durch die Veräußerung eingenommen habe.
Nun meine Frage wo kann ich den vor Äußerungsgewinn nachträglich irgendwo beziehungsweise die Ermittlung eines Veräußerungsgewinnes nachträglich angeben ist es in der Umsatzsteuererklärung Oder in der Einkommensteuererklärung und wenn ja in welchem Formular. Weiß zufällig jemand ob man dort nur die die Waren werte angeben muss oder die gesamten Ausgaben des Betriebes.
Vielen Dank vorab und liebe Grüße Markus
im Jahr 2018 habe ich meinen Gewerbebetrieb aufgegeben.
Das Finanzamt fordert nun nachträglich von mir eine Ermittlung meines Veräußerungsgewinnes. Die Ausgaben für mein Unternehmen überstiegen allerdings den Betrag den ich durch die Veräußerung eingenommen habe.
Nun meine Frage wo kann ich den vor Äußerungsgewinn nachträglich irgendwo beziehungsweise die Ermittlung eines Veräußerungsgewinnes nachträglich angeben ist es in der Umsatzsteuererklärung Oder in der Einkommensteuererklärung und wenn ja in welchem Formular. Weiß zufällig jemand ob man dort nur die die Waren werte angeben muss oder die gesamten Ausgaben des Betriebes.
Vielen Dank vorab und liebe Grüße Markus
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