Hallo und guten Abend!
Habe eine Frage zu Handwerkerabrechnungen.
Sachstand: Habe meine Steuererklärung für 2018 das erste mal elektronisch erstellt und abgeschickt. War auch alles OK und bekam auch eine Rückerstattung. Durch einen Umzug im August 2018 hatte ich auch jede Menge Handwerkerkosten. Diese wurden auch auf Nachforderung vom FA geprüft und abgehakt worden. Da ich in eine Wohnanlage gezogen bin, habe ich jetzt erst für das Jahr 2018 meine Nebenkostenrechnung erhalten und dort sind für August bis Dezember 2018 auch noch anrechenbare Handwerkerkosten aufgelistet!
Nun meine Frage: Kann ich diese noch irgendwie beim FA geltend machen, oder ist der Zug abgefahren ?
Ich wusste natürlich nicht, dass dieses Abrechnung so spät erstellt worden ist !
Bedanke mich schon mal im Voraus!
Habe eine Frage zu Handwerkerabrechnungen.
Sachstand: Habe meine Steuererklärung für 2018 das erste mal elektronisch erstellt und abgeschickt. War auch alles OK und bekam auch eine Rückerstattung. Durch einen Umzug im August 2018 hatte ich auch jede Menge Handwerkerkosten. Diese wurden auch auf Nachforderung vom FA geprüft und abgehakt worden. Da ich in eine Wohnanlage gezogen bin, habe ich jetzt erst für das Jahr 2018 meine Nebenkostenrechnung erhalten und dort sind für August bis Dezember 2018 auch noch anrechenbare Handwerkerkosten aufgelistet!
Nun meine Frage: Kann ich diese noch irgendwie beim FA geltend machen, oder ist der Zug abgefahren ?
Ich wusste natürlich nicht, dass dieses Abrechnung so spät erstellt worden ist !
Bedanke mich schon mal im Voraus!
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