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Ausländische Einkünfte ohne Steuerpflicht und Progressionsvorbehalt

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    Ausländische Einkünfte ohne Steuerpflicht und Progressionsvorbehalt

    Grüßt Euch,

    ich arbeite an meiner Lohnsteuererklärung in ELSTER.

    Ich habe (auch) ausländische Einkünfte aus Vermietung, für welche ich in Deutschland - wegen DBA - kein Steuer mehr zahlen muss. Und da es um eine kleine Summe geht (knapp 2000 Eur), die muss auch nicht unter Progressionsvorbehalt eingezogen werden.

    Ich habe auf Anlage AUS Zeile 36 ausgefüllt, doch dann zeigt die Vorberechnung, dass die ausländische Einkünfte doch unter Progressionsvorbehalt stehen, und meine Steuerbetrag erhöhen.

    Meine Frage: wie kann ich diese Einkünfte in ELSTER richtig eintragen?

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    #2
    Vermietung hat ja nichts mit Lohn zu tun, es geht sicher um die Einkommensteuererklärung.

    Woraus ergibt sich das mit den 2.000 € denn?

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      #3
      Das dürfte kaum stimmen, dass Du nur "wegen einer nur kleinen Summe" das nicht in den Progressionsvorbehalt einbeziehen müsstest. Vielmehr ist Ungarn EU-Mitglied, weswegen -im DBA Ungarn ist das Freistellungsverfahren geregelt für Vermietungseinkünfte- die Beträge gar nicht zu erklären sind, auch nicht in der Anlage AUS. Ob das bei einer Veräußerung anders ist, sagt Dir Dein steuerlicher Berater
      Zuletzt geändert von Picard777; 15.06.2020, 11:31.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Hallo und vielen Dank für die Antworten!

        Ja, korrekt, es geht um Einkommensteuererklärung. (sorry)
        Worum geht es: ich bin ungarischer Mitbürger, aber ich arbeite und lebe seit 4 Jahren, ausschlieslich in Deutschland. Ich habe in Ungarn eine Wohnung, die vermietet ist. Ich bezahle Steuer nach den Einkünften (zirka 2000 EUR) in Ungarn. Über diese Einkünfte erstellt das ungarischen Finanzamt eine EU/EWR Bescheinigung, welche ich an das deutschen Finanzamt einreiche. Diese Einkünfte sind in Deutschland anhand DBA steuerfrei, ich muss nur "zur Info" eintragen. (Link)
        Nun, meine LOHI Berater (2 Stück) könnten diese Sache in den letzten 3 Jahren micht klären, wie es überhaupt geht. Ich dachte, ich hätte das richtige Formular "AUS" dafür gefunden, aber ich befürchte, ich muss weitersuchen..

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          #5
          Klare Aussage: Der Text aus Deinem Link ist rechtlich falsch. Genau deswegen wirst Du Nirgends in den Formularen etwas finden. Wenn Du Lust hast, kannst das in einem Freitext im Hauptvordruck Zeile 40 (Ergänzende Angaben zur Steuererklärung) "erklären".
          Schönen Gruß

          Picard777

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            #6
            Hallo Picard777, super, vielen Dank für die Antworten und die Hilfe!

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