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KV Beiträge mit und ohne Zuschuss als Vorsorgeaufwand

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    KV Beiträge mit und ohne Zuschuss als Vorsorgeaufwand

    Hallo

    Wir, meine Frau und ich sind Rentner und in der GKV Pflichtversichert.


    Hierfür werden uns die Hälfte der Kassenbeiträge (Krankenversicherung und Zusatzbeitrag)
    von der Rente einbehalten. Die andere Hälfte bezahlt die Rentenversicherung.

    Außerdem habe ich Nebeneinkünfte, für die ich Krankenversicherungsbeiträge
    (Krankenversicherung und Zusatzbeitrag) entrichten muss, und zwar in voller Höhe.

    Ich kann die GKV Beiträge in „Mein Elster“ nicht differenziert ausweisen, so werden beide
    Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeile 16 und 18) zusammenaddiert.

    Die Frage in Zeile 51 -Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren
    Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie
    Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen- nur mit ja oder nein beantworten.
    ( „nein“ ändert das Finanzamt auf ja )

    Deshalb werden uns als beschränkt abziehbare Sonderausgaben nur 3800,00 € anerkannt.
    Eigentlich müssten uns mehr zustehen, da ich für die Nebeneinkünfte an GKV die Beiträge
    wie erwähnt, voll bezahlen muss. Beschränkt abziehbare Sonderausgaben für
    selbstständige betragen ja 5600,00 €

    Frage: Gibt es in „Mein Elster“ eine Möglichkeit die 2 Posten getrennt einzugeben.

    Besten Dank


    #2
    Du hast doch Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, auch wenn die nicht so hoch sind wie vielleicht bei anderen.

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      #3
      Hallo,

      du bist aber nicht nur selbständig sondern auch Rentner.
      Deshalb -ja- ergo 3800.-

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        L. E. Fant

        Ich habe vergessen zu erwähnen dass ich die Nebeneinkünfte als Selbständiger habe.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Muskad Beitrag anzeigen
          L. E. Fant

          Ich habe vergessen zu erwähnen dass ich die Nebeneinkünfte als Selbständiger habe.
          Hallo,

          völlig egal
          eure BasisKV+PV wird doch voll anerkannt

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Zitat von Muskad Beitrag anzeigen
            Eigentlich müssten uns mehr zustehen, da ich für die Nebeneinkünfte an GKV die Beiträge wie erwähnt, voll bezahlen muss.
            Es gibt keine Verhältnisbildung. Wenn du für einen Euro Beitrag zur KV Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse hattest, ist die Frage mit ja zu beantworten, und es gilt die niedrigere Grenze. Egal wie viel du sonst noch komplett alleine bezahlt hast.

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              #7
              Das Gesetz sagt dazu in § 10 Abs. 4 EStG "Anspruch ganz oder teilweise". Und "teilweise" ist es doch ganz offensichtlich. Weitere Unterscheidungen wie "ein bißchen teilweise" oder "ganz toll teilweise" oder "mindestens zu 99,8 %" enthält das Gesetz nicht.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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