Hallo zusammen,
mein (Zwillings)Bruder und ich haben Anfang 2017 das Bauprojekt unseres eigenen Hauses sowie einer anliegenden Wohnung zur Vermietung begonnen.
Ende August 2018 sind wir umgezogen, da unser Haus seitdem in bewohnbarem Zustand ist. Dies gilt jedoch bis heute noch nicht ganz für die zu vermietende Wohnung.
Um dieses Gebäude steuerlich besser absetzen zu können, haben wir eine Grundstücksgemeinschaft gegründet.
Nach dem Einreichen vom entsprechenden Formular "Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B)" für 2019 wurden wir per Rückschreiben vom Finanzamt aufgefordert, eine "detailliert ausgefüllte Anlage V" nachzureichen.
Durch Anruf des im Schreiben genannten Mitarbeiters konnten wir abklären, dass hiermit das gleiche "Anlage V"-Formular wie für die Einkommensteuererklärung gemeint ist, in diesem Kontext jedoch die vollen Beträge einzutragen sind. Somit verlief das Ausfüllen des Formulars ganz gut, allerdings wird per Elster keine Übertragung ohne Datums-Angabe bzgl. "Angeschafft am" und "Fertiggestellt am" erlaubt.
Unsere Frage daher: Welches konkrete Datum ist in diese beiden Felder einzutragen?
Beide Gebäude befinden sich zwar auf dem gleichen Grundstück, doch, wie gesagt, ist die Mietwohnung bislang immer noch nicht bezugsfertig und wurde auch ab Fundament-Aufbau nicht synchron zu unserem Haus aufgebaut. Da hier jedoch ein tagesgenauer Eintrag erwartet wird, bitten wir um Aufklärung, woher diese Angabe zu nehmen ist - zumal das eigentliche Fertigstellungs-Datum noch gar nicht erreicht ist. Eventuell zählt hier ja aber auch ein bestimmter Bauzustand (z.B. Kanalanschluss)...
Vielen Dank für jede Antwort im Voraus
Andreas & Christian Hüller
mein (Zwillings)Bruder und ich haben Anfang 2017 das Bauprojekt unseres eigenen Hauses sowie einer anliegenden Wohnung zur Vermietung begonnen.
Ende August 2018 sind wir umgezogen, da unser Haus seitdem in bewohnbarem Zustand ist. Dies gilt jedoch bis heute noch nicht ganz für die zu vermietende Wohnung.
Um dieses Gebäude steuerlich besser absetzen zu können, haben wir eine Grundstücksgemeinschaft gegründet.
Nach dem Einreichen vom entsprechenden Formular "Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B)" für 2019 wurden wir per Rückschreiben vom Finanzamt aufgefordert, eine "detailliert ausgefüllte Anlage V" nachzureichen.
Durch Anruf des im Schreiben genannten Mitarbeiters konnten wir abklären, dass hiermit das gleiche "Anlage V"-Formular wie für die Einkommensteuererklärung gemeint ist, in diesem Kontext jedoch die vollen Beträge einzutragen sind. Somit verlief das Ausfüllen des Formulars ganz gut, allerdings wird per Elster keine Übertragung ohne Datums-Angabe bzgl. "Angeschafft am" und "Fertiggestellt am" erlaubt.
Unsere Frage daher: Welches konkrete Datum ist in diese beiden Felder einzutragen?
Beide Gebäude befinden sich zwar auf dem gleichen Grundstück, doch, wie gesagt, ist die Mietwohnung bislang immer noch nicht bezugsfertig und wurde auch ab Fundament-Aufbau nicht synchron zu unserem Haus aufgebaut. Da hier jedoch ein tagesgenauer Eintrag erwartet wird, bitten wir um Aufklärung, woher diese Angabe zu nehmen ist - zumal das eigentliche Fertigstellungs-Datum noch gar nicht erreicht ist. Eventuell zählt hier ja aber auch ein bestimmter Bauzustand (z.B. Kanalanschluss)...
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Andreas & Christian Hüller
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