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Anlage V bzgl. Neubau mit längerer Bauphase - Datumsangaben

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    Anlage V bzgl. Neubau mit längerer Bauphase - Datumsangaben

    Hallo zusammen,

    mein (Zwillings)Bruder und ich haben Anfang 2017 das Bauprojekt unseres eigenen Hauses sowie einer anliegenden Wohnung zur Vermietung begonnen.
    Ende August 2018 sind wir umgezogen, da unser Haus seitdem in bewohnbarem Zustand ist. Dies gilt jedoch bis heute noch nicht ganz für die zu vermietende Wohnung.
    Um dieses Gebäude steuerlich besser absetzen zu können, haben wir eine Grundstücksgemeinschaft gegründet.
    Nach dem Einreichen vom entsprechenden Formular "Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B)" für 2019 wurden wir per Rückschreiben vom Finanzamt aufgefordert, eine "detailliert ausgefüllte Anlage V" nachzureichen.
    Durch Anruf des im Schreiben genannten Mitarbeiters konnten wir abklären, dass hiermit das gleiche "Anlage V"-Formular wie für die Einkommensteuererklärung gemeint ist, in diesem Kontext jedoch die vollen Beträge einzutragen sind. Somit verlief das Ausfüllen des Formulars ganz gut, allerdings wird per Elster keine Übertragung ohne Datums-Angabe bzgl. "Angeschafft am" und "Fertiggestellt am" erlaubt.
    Unsere Frage daher: Welches konkrete Datum ist in diese beiden Felder einzutragen?

    Beide Gebäude befinden sich zwar auf dem gleichen Grundstück, doch, wie gesagt, ist die Mietwohnung bislang immer noch nicht bezugsfertig und wurde auch ab Fundament-Aufbau nicht synchron zu unserem Haus aufgebaut. Da hier jedoch ein tagesgenauer Eintrag erwartet wird, bitten wir um Aufklärung, woher diese Angabe zu nehmen ist - zumal das eigentliche Fertigstellungs-Datum noch gar nicht erreicht ist. Eventuell zählt hier ja aber auch ein bestimmter Bauzustand (z.B. Kanalanschluss)...

    Vielen Dank für jede Antwort im Voraus
    Andreas & Christian Hüller

    #2
    Was wollt ihr denn vor Fertigstellung der Wohnung /des Gebäudes erklären? Finanzierungskosten, mehr dürfte ja kaum möglich sein?

    Einen Fertigstellungstermin kann man eigentlich erst angeben, wenn auch das Vermietungsobjekt bezugsfertig ist, was bisher nicht der Fall ist.

    Ist das ein eigenständiges Gebäude oder was ist mit anliegender Wohnung genau gemeint?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie,

      vielen Dank für deine schnelle und freundliche Antwort!

      mit "anliegender Wohnung" ist ein zweites kleineres, freistehendes Gebäude (42 m² Wohnfläche + 39 m² Doppelgarage inkl. angrenzendem Abstellraum unter dem gleichen Dach) auf unserem recht großen Grundstück (ca. 2.000 m²) gemeint. Es handelt sich dabei um ein vollständiges Bungalow-"Häuschen" mit eigener Hausnummer in ca. 15m Entfernung zu unserem eigenen Wohnhaus. Somit ist es definitiv keine Einliegerwohnung - falls das steuerlich relevant sein sollte...

      Das "Problem" ist, dass in ELSTER Online die Eingabe einer Datumsangabe für "Angeschafft am" und "Fertiggestellt am" erzwungen wird, was in unserem geschilderten Fall leider nicht wirklich zielführend ist. Leider gibt es keinerlei Hinweise zu diesen Feldern, sodass unklar bleibt, was hier im Falle eines Neubaus einzutragen ist. In unserem Fall existiert kein konkretes Anschaffungsdatum, da wir nicht schlüsselfertig gebaut, sondern die einzelnen Gewerke separat vergeben haben. Auch der Fertigstellungstermin lässt sich nicht exakt datieren, da für uns unklar ist, wann ein Gebäude laut Steuerrecht als "fertiggestellt" gilt... Eventuell gibt es hierzu ja einen bestimmten Paragraphen - finden konnten wir diesen leider trotz Web-Recherche nicht.

      Wir werden voraussichtlich einfach das Datum der Unterzeichnung des "Haupt-Kaufvertrags" über das Gebäude (Holzständer-Haus) als Anschaffungsdatum eintragen und den 31.12.2020 als Fertigstellungstermin, da wir beabsichtigen, das Haus ab Anfang 2020 zu vermieten (und bis dahin die noch ausstehenden baulichen Kleinigkeiten hoffentlich erledigt bekommen).


      Beste Grüße

      Andreas & Christian Hüller

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        #4
        Es kann allerdings sein, dass in der Feststellungserklärung für 2019 ein Fertigstellungsdatum nach dem 31.12.2019 nicht akzeptiert wird.

        Bei ElsterFormular musste nach meiner Erinnerung nur das Anschaffungsdatum zwingend angegeben werden, es kommt ja öfter vor, dass
        vorweggenommene Werbungskosten (vor der Fertigstellung) anfallen.

        Nach dem eigenständigen Gebäude habe ich deshalb gefragt, weil es ja sein kann, dass alle Aufwendungen dafür getrennt erklärbar sind
        und man auf die Angabe der Kosten für das eigengenutzte Haus ganz verzichten kann, was die gesamte Erklärung vereinfachen würde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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