Entfernungspauschale

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  • Uli_01
    Neuer Benutzer
    • 20.06.2020
    • 2

    #1

    Entfernungspauschale

    Guten Tag, ich mache dieses Jahr zum ersten Mal die Steuer im Portal. Bei der Berechnung ist mir aufgefallen, dass bei dem Arbeitsweg für 2 verschiedene Fahrzeuge jeweils die gesamten Arbeitstage angezogen wurden, was natürlich falsch ist. Ich hab beim Eingeben die gesamten Tage (216) eingetragen und dann die km-Angaben einmal für Fahrrad und einmal für Auto. Für beides wurden die 216 Tage berechnet. Wie kann ich das splitten?
    Kann man auch irgendwo die Anschaffung bzw Abschreibung eines Fahrzeuges angeben?
    Vielen Dank im Voraus
    Uli_01
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    du gibst einmal die Tage mit Auto ein
    Hinzufügen weitere Tage mit Fahrrad
    obwohl das vollkommen egal ist ob Fußgänger, Auto, Skateboard, Rollschuhe
    Was willst du abschreiben? Bist du unternehmer?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45927

      #3
      Wenn du im Sommer mit dem Fahrrad und im Winter mit dem Auto gefahren bist, musst du den Eintragungsbereich duplizieren und die

      auf das jeweilige Verkehrsmittel entfallenden Tage eintragen. Außer der Entfernungspauschale gibt es für Fahrten Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte nichts.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Uli_01
        Neuer Benutzer
        • 20.06.2020
        • 2

        #4
        Danke für die schnellen Antworten.
        Nein bin kein Unternehmer, aber die letzten Jahre habe ich eine Steuersoftware verwendet und da konnte man Auto, Motorrad ect abschreiben bzw eventuelle Kosten für Reparaturen mit eintragen

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Steuerberatung findet hier nicht statt, es handelt sich hier um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung. Wenn Du für Dienstreisen die tatsächlichen Kosten absetzen willst dann musst Du Dich darüber an anderer Stelle informieren.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45927

            #6
            ... und da konnte man Auto, Motorrad ect abschreiben bzw eventuelle Kosten für Reparaturen mit eintragen
            Bei einem Arbeitnehmer regelmäßig völlig unnützer Mehraufwand bei der Erfassung
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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