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Volljähr. Kind auf Ausbildungsplatzsuche+Sparer-Pauschbetrag+Erstattungsüberh. Kst -

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    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die Erstattungszinsen sind auf den Steuerbescheiden ausgewiesen, die kannst du doch einfach ablesen. Bei Zusammenveranlagung teilst du

    die hälftig auf. Ich kann unsere tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge ohne Steuerbescheinigungen nur deshalb nicht perfekt

    auf meine Frau und mich zuordnen, weil wir bei zwei Banken gemeinsame Freistellungsaufträge erteilt haben. Bei Gemeinschaftskonten oder bei

    Erteilung nur eines Freistellungsauftrags bei nur einer Bank kann man das auch ohne Steuerbescheinigung der Bank selbst ausrechnen. Viele

    Banken stellen die Steuerbescheinigungen inzwischen in das elektronische Postfach des Kunden ein.

    Nachzahlen ist doch nur dann richtig, wenn ihr die 1.602,00 € ausgeschöpft habt, was im Moment ja nicht so ganz einfach ist.
    Wie kann man das denn selber ausrechnen?

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      #17
      Du gehst alle Banken durch, bei denen du/ihr Kapitalerträge hattest, und rechnest zusammen, wieviel davon freigestellt war.

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