Anlage EÜR — Zeile 6 — Rechtsform

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  • orth
    Neuer Benutzer
    • 11.01.2013
    • 7

    #1

    Anlage EÜR — Zeile 6 — Rechtsform

    Hallo wissende,
    seit diesem Jahr muss man die Rechtsform in einem Dropdown auswählen. Ich bin freiberuflicher Designer. Welche Rechtsform ist in diesem Fall die richtige?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit ist bei Designern nicht immer ganz einfach, wie hier beispielhaft erläutert:

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • orth
      Neuer Benutzer
      • 11.01.2013
      • 7

      #3
      in meinem Fall eindeutig: freigeberuflich NICHT gewerblich (90% künstlerisch/gestalterisch tätig)

      Kommentar

      • orth
        Neuer Benutzer
        • 11.01.2013
        • 7

        #4
        ist es dann die
        - sonstige selbstständig tätige Person
        - sonstiger Einzelgewerbetreibender (wobei mich das Wort Gewerbetreibender stört)
        - sonstige natürliche Person
        ...
        - sonstiger Nichtraucher ...

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45928

          #5
          Wenn du freiberuflich tätig bist, darfst du nicht Einzelgewerbetreibender auswählen, besser ist: sonstige selbständig tätige Person oder

          du behauptest: Angehöriger der freien Berufe zu sein, auch wenn Designer natürlich kein Katalogberuf ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • orth
            Neuer Benutzer
            • 11.01.2013
            • 7

            #6
            ... was auch immer Angehöriger der freien (Katalog)Berufe sein mag

            Kommentar

            • Picard777
              Erfahrener Benutzer
              • 02.05.2006
              • 7872

              #7
              Findes Du hier im § 18 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar

              • orth
                Neuer Benutzer
                • 11.01.2013
                • 7

                #8
                habe gerade nachgelesen: Designer ist unter den Kulturberufen im Katalog aufgeführt ... dann
                - Angehöriger der freien Berufe?

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45928

                  #9
                  Designer sind im § 18 EStG nicht ausdrücklich genannt und gehören deshalb nicht zu den Katalogberufen. Es kann sich aber um eine selbständig ausgeübte

                  künstlerische Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG handeln, das ist richtig.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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