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Einzelveranlagung Altersvorsorgebeiträge, Feld Vorname ist Pflichtfeld

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    Einzelveranlagung Altersvorsorgebeiträge, Feld Vorname ist Pflichtfeld

    Wir haben eine Fehlermeldung, die wir uns nicht erklären können.

    Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage AV wurden jedoch für die Ehefrau / Person B Eintragungen zu Altersvorsorgebeiträgen vorgenommen.
    • Hauptvordruck / Allgemeine Angaben
      • 2 - Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebens­partner(in) B nach dem LPartG)
    Wenn man auf den Link "2 - nur bei Zusammenveranlagung*" klickt, soll man am Zielort ein Feld "Vorname" befüllen.
    Nun haben wir einen Namen eingetragen (oder nur "-) und erhalten drei weitere Fehlermeldungen. Siehe unten.

    Was machen wir falsch?
    • Sie haben eine Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form ausgewählt und darüber hinaus Angaben zur Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebenspartner[in] nach dem LPartG) eingegeben. Eine Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form kann nur erfolgen, wenn die Veranlagungsart "Zusammenveranlagung" im Feld Zusammenveranlagung gewählt wird.
      • Hauptvordruck / Allgemeine Angaben
        • 3 - Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Es wurden Angaben zur Kürzung der gesetzlichen Höchstbeträge bei Alleinstehenden bei gemeinsamem Haushalt mit weiteren alleinstehenden Personen eingegeben. Diese Angabe ist nur sinnvoll, wenn der Steuerpflichtige alleinstehend ist.
      Mögliche Fehlerquellen
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Beim Ehemann / Person A wurde ein Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt. Da es sich um eine Zusammenveranlagung handelt ist dieser Antrag auch bei der Ehefrau / bei Person B zu stellen.
      • Anlage KAP (Elsa Korte)
        • 1 - Anträge

    #2
    Die erste Fehlermeldung deutet auf einen Fehler in der Anlage AV hin. Dort dürfen bei einer Einzelveranlagung keine Angaben bei der Ehefrau gemacht werden.

    Bei Vorname der Ehefrau darf im Hauptvordruck bei einer Einzelveranlagung nichts eingetragen werden, auch kein Strich! Der Link ist irreführend, ihr

    müsst den Fehler in der Anlage AV suchen und dort beseitigen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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