Ich besitze zwei Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Eine Wohnung davon ist zu 72% vermietet. Die restlichen 28% nutze ich selbst. Im letzten Jahr wurde das Dach saniert, bauftragt durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Ich möchte in der Anlage V der Einkommensteuererklärung und dort unter "1 – Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung" in Punkt "7 - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen (§§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV)" Erhaltungsaufwendungen eintragen und diese auf 5 Jahre nach § 82b EStDV verteilen.
Frage 1:
Nun ist nicht klar, welchen Wert ich als Gesamtaufwand 2019 eingeben soll. Den komplette Betrag oder schon geteilt durch 5?
Ich versuche das mal an Beispielwerten deutlich zu machen und habe dazu auch einen Screenshot angehängt.
Angenommen im 1. Feld "Gesamtaufwand 2019" (Zeile 42) stehen 100.000 EUR (Rechnungsbetrag, den die WEG in 2019 bezahlt hat).
Im Abschnitt "Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind (siehe Anleitung zu den Zeilen 33 bis 53). Bitte dabei angeben, ob die Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, durch direkte Zuordnung oder verhältnismäßig ermittelt wurden." habe ich im Feld "davon 2019 abzuziehen: Gesamtbetrag" ebenfalls 100.000 EUR stehen.
Angenommen der Anteil, der auf die vermietete Wohnung entfällt beträgt insgesamt 5.000 EUR. Diese will ich auf 5 Jahre verteilen.
Gebe ich dann im 3. Feld (Zeile 42) "davon 2019 abzuziehen: Abzugsfähige Werbungskosten" 5.000 EUR ein oder - schon geteilt durch fünf - 1.000 EUR?
Nach der Bezeichnung würde ich vermute 5.000 EUR, auch weil die Bezeichnung in Zeil 43 besagt "Anzahl der Jahre, auf die der Aufwand laut Zeile 42 verteilt wird". Nun werden aber in der Summe aller Werbekosten (Zeile 52) 5.000 EUR eingerechtet und das macht mich stutzig. Hier hätte ich dann nur 1.000 EUR erwartet.
Frage 2:
Was muss ich bei "Bitte dabei angeben, ob die Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, durch direkte Zuordnung oder verhältnismäßig ermittelt wurden."
Bei normalen Werbekosten gebe ich im Feld "ermittelt verhältnismäßig in Prozent" immer 28% an, denn das ist der Teil der Wohnung den ich selbst nutze.
Nun habe ich als Rechnungsbetrag ja aber die Gesamtkosten für die WEG. Diese wurden dann in der Hausgeldabrechnung anhand von MEA auf die Eigentümer verteilt. Für meine z. T. vermietete Wohnung sind dies 58/1000. Was muss ich bei "ermittelt verhältnismäßig in Prozent" angeben? 28% oder 28% von 58/1000? Und wenn letzteres was sind 28% von 58/1000?
Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten.
Ich möchte in der Anlage V der Einkommensteuererklärung und dort unter "1 – Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung" in Punkt "7 - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen (§§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV)" Erhaltungsaufwendungen eintragen und diese auf 5 Jahre nach § 82b EStDV verteilen.
Frage 1:
Nun ist nicht klar, welchen Wert ich als Gesamtaufwand 2019 eingeben soll. Den komplette Betrag oder schon geteilt durch 5?
Ich versuche das mal an Beispielwerten deutlich zu machen und habe dazu auch einen Screenshot angehängt.
Angenommen im 1. Feld "Gesamtaufwand 2019" (Zeile 42) stehen 100.000 EUR (Rechnungsbetrag, den die WEG in 2019 bezahlt hat).
Im Abschnitt "Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind (siehe Anleitung zu den Zeilen 33 bis 53). Bitte dabei angeben, ob die Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, durch direkte Zuordnung oder verhältnismäßig ermittelt wurden." habe ich im Feld "davon 2019 abzuziehen: Gesamtbetrag" ebenfalls 100.000 EUR stehen.
Angenommen der Anteil, der auf die vermietete Wohnung entfällt beträgt insgesamt 5.000 EUR. Diese will ich auf 5 Jahre verteilen.
Gebe ich dann im 3. Feld (Zeile 42) "davon 2019 abzuziehen: Abzugsfähige Werbungskosten" 5.000 EUR ein oder - schon geteilt durch fünf - 1.000 EUR?
Nach der Bezeichnung würde ich vermute 5.000 EUR, auch weil die Bezeichnung in Zeil 43 besagt "Anzahl der Jahre, auf die der Aufwand laut Zeile 42 verteilt wird". Nun werden aber in der Summe aller Werbekosten (Zeile 52) 5.000 EUR eingerechtet und das macht mich stutzig. Hier hätte ich dann nur 1.000 EUR erwartet.
Frage 2:
Was muss ich bei "Bitte dabei angeben, ob die Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, durch direkte Zuordnung oder verhältnismäßig ermittelt wurden."
Bei normalen Werbekosten gebe ich im Feld "ermittelt verhältnismäßig in Prozent" immer 28% an, denn das ist der Teil der Wohnung den ich selbst nutze.
Nun habe ich als Rechnungsbetrag ja aber die Gesamtkosten für die WEG. Diese wurden dann in der Hausgeldabrechnung anhand von MEA auf die Eigentümer verteilt. Für meine z. T. vermietete Wohnung sind dies 58/1000. Was muss ich bei "ermittelt verhältnismäßig in Prozent" angeben? 28% oder 28% von 58/1000? Und wenn letzteres was sind 28% von 58/1000?
Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten.
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