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Eingabe "Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen nach §82b EStDV"

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    Eingabe "Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen nach §82b EStDV"

    Ich besitze zwei Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Eine Wohnung davon ist zu 72% vermietet. Die restlichen 28% nutze ich selbst. Im letzten Jahr wurde das Dach saniert, bauftragt durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
    Ich möchte in der Anlage V der Einkommensteuererklärung und dort unter "1 – Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung" in Punkt "7 - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen (§§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV)" Erhaltungsaufwendungen eintragen und diese auf 5 Jahre nach § 82b EStDV verteilen.


    Frage 1:
    Nun ist nicht klar, welchen Wert ich als Gesamtaufwand 2019 eingeben soll. Den komplette Betrag oder schon geteilt durch 5?

    Ich versuche das mal an Beispielwerten deutlich zu machen und habe dazu auch einen Screenshot angehängt.
    Angenommen im 1. Feld "Gesamtaufwand 2019" (Zeile 42) stehen 100.000 EUR (Rechnungsbetrag, den die WEG in 2019 bezahlt hat).
    Im Abschnitt "Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind (siehe Anleitung zu den Zeilen 33 bis 53). Bitte dabei angeben, ob die Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, durch direkte Zuordnung oder verhältnismäßig ermittelt wurden." habe ich im Feld "davon 2019 abzuziehen: Gesamtbetrag" ebenfalls 100.000 EUR stehen.
    Angenommen der Anteil, der auf die vermietete Wohnung entfällt beträgt insgesamt 5.000 EUR. Diese will ich auf 5 Jahre verteilen.
    Gebe ich dann im 3. Feld (Zeile 42) "davon 2019 abzuziehen: Abzugsfähige Werbungskosten" 5.000 EUR ein oder - schon geteilt durch fünf - 1.000 EUR?

    Nach der Bezeichnung würde ich vermute 5.000 EUR, auch weil die Bezeichnung in Zeil 43 besagt "Anzahl der Jahre, auf die der Aufwand laut Zeile 42 verteilt wird". Nun werden aber in der Summe aller Werbekosten (Zeile 52) 5.000 EUR eingerechtet und das macht mich stutzig. Hier hätte ich dann nur 1.000 EUR erwartet.


    Frage 2:
    Was muss ich bei "Bitte dabei angeben, ob die Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, durch direkte Zuordnung oder verhältnismäßig ermittelt wurden."
    Bei normalen Werbekosten gebe ich im Feld "ermittelt verhältnismäßig in Prozent" immer 28% an, denn das ist der Teil der Wohnung den ich selbst nutze.
    Nun habe ich als Rechnungsbetrag ja aber die Gesamtkosten für die WEG. Diese wurden dann in der Hausgeldabrechnung anhand von MEA auf die Eigentümer verteilt. Für meine z. T. vermietete Wohnung sind dies 58/1000. Was muss ich bei "ermittelt verhältnismäßig in Prozent" angeben? 28% oder 28% von 58/1000? Und wenn letzteres was sind 28% von 58/1000?

    Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten.
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    #2
    Dein Ausgangsbetrag für die teilweise selbst genutzte Wohnung sind die 58/1000, doch nicht die Gesamtausgaben der WEG.

    58/1000 von 100.000,00 € wären 5.800,00 €. Wenn du die gleichmäßig auf 5 Jahre verteilst, sind das jährlich 1.160,00 €.

    Davon sind 28% nicht abzugsfähig, es verbleiben also 72% als abzugsfähige Werbungskosten, das wären dann 835,20 €.

    Ich würde die ersten vier Jahre davon 835,00 € erklären und im 5. Jahr dann 836,00 €. Bei verhältnismäßig ermittelt, musst

    du beim Prozentwert deine 28% angeben, wie sonst auch.

    Mit der elektronischen Steuererklärung haben deine Fragen eigentlich nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank schon mal.

      Aus meiner Sicht hat das schon was mit der elektronischen Steuererklärung zu tun. In der Beschreibung in Selbiger steht "Tragen Sie bitte die von Ihnen geltend gemachten Erhaltungsaufwendungen einzeln durch Mausklick auf die Schaltfläche << Aufwand / Werbungskosten hinzufügen >> in das Unterformular ein. Neben dem gezahlten Rechnungsbetrag (Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer) sind auch das Rechnungsdatum, der Gegenstand der Leistung (Bezeichnung) sowie das ausführende Unternehmen (Rechnungsaussteller) anzugeben."

      Der Beschreibung wollte ich folgen, in dem ich den Gesamtbetrag der Rechnung für die WEG eintrage. Du sagst mir jetzt ich solle nicht den gezahlten Rechnungsbetrag eintragen, sondern 58/1000 davon (oder nur 1/5 davon)?

      Was würdest du jetzt konkret in das Formular eintragen (neben Bezeichnung, Rechnungsaussteller und Rechnungsdatum)?

      Gesamtaufwand 2019: 1.160
      davon 2019 abzuziehen: Gesamtbetrag: 1.160
      ermittelt verhältnismäßig in Prozent
      davon 2019 abzuziehen: Abzugsfähige Werbungskosten: 835
      Anzahl der Jahre, auf die der Aufwand laut Zeile 42 verteilt wird: 5

      Wenn das so ist, kommt zwar rechnerisch am Ende die richtige Gesamtsumme raus, aber zur Beschreibung des Formulars passt es für mich nicht.

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        #4
        Hallo,

        was hat der Gesamtbetrag der Rechnung für die WEG mit DEINER Steuererklärung zu tun?
        Einzutragen sind Werte die DICH betreffen und nicht deine Nachbarn oder sonst Irgendwen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Gesamtaufwand 2019: 1.160
          Nein, der Gesamtaufwand 2019 für diese Wohnung waren doch 5.800 €, davon sind bei 5 Jahren 2019 dann 1.160,00 € abzuziehen,

          wobei die anteiligen Werbungskosten 835 € betragen.

          EH_5_Jahre.JPG

          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            @Chalie24 Danke für die klare Antwort

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