Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Mein Elster berechnet nicht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Mein Elster berechnet nicht

    Ich habe Erfahrung mit Elster-Formular.

    Nun habe ich mich an 'Mein Elster" gewagt, alles ausgefüllt, Fehler beseitigt, aber noch zwei Hinweise:


    Hinweis 1: Bitte beantragen Sie die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form an zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner(in) nur dann, wenn Ihr(e) Ehegatte/Lebenspartner(in) hiermit einverstanden ist

    Hinweis 2: Es liegen lediglich Versorgungsbezüge vor, es wurden aber nur Werbungskosten zu aktiven Arbeitsverhältnissen eingetragen.

    Ich möchte jetzt (als Lohn der Arbeit) mal was berechnet haben.Geht aber nicht!

    Werbungskosten habe ich (als Versorgungsbezügeempfänger) nirgends eingetragen.

    Und was kann oder muss man beim Hinweis 1 noch tun?

    berghaus 28.06.20

    #2
    Bei Hinweis 1 musst du nichts tun, es ist nur ein Hinweis. Du musst nicht in in die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheids einwilligen,

    dann kommt der Steuerbescheid wie bisher auf Papier. Die Steuerbescheiddaten werden auch ohne diese Einwilligung elektronisch übermittelt.

    Als Versorgungsempfänger darf man in den Zeilen 31 bis 87 der Anlage N keine Einträge machen, auch nicht so etwas wie Kontoführungsgebühren.

    Das muss alles leer bleiben. Wer als Versorgungsempfänger Werbungskosten von mehr als 102,00 € hat, trägt die in die Zeile 91 der Anlage N ein.

    Welche Fehlermeldung steht denn in der Steuerberechnung?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank Charlie24 für die schnelle Antwort.

      In meiner Aufrregung hatte ich wohl den Button ganz rechts (Berechnung) übersehen

      Nachdem ich den Postweg gewählt habe, ist der 1.Hinweis verschwunden:

      Die Berechnung meldet keine Fehler, zeigt aber einen schönen Erstattungsbetrag.

      Die Anlage N wurde ja hintenrum durch Datenabruf ausgefüllt. Ich habe da vor allem in den Zeilen 31 bis 87 keine Einträge vorgenommem.
      Da ist auch nichts eingetragen. Ich habe auch keine Werbungskosten.

      berghaus 28.06.20

      Kommentar


        #4
        Da ist auch nichts eingetragen. Ich habe auch keine Werbungskosten.
        Vielleicht steht irgendwo doch ein 0-Wert drin. Der Hinweis 2 deutet jedenfalls daraufhin. Da das nur ein Hinweis ist, sollte es keine Probleme geben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Finde mal wieder die Stelle nicht: neuen Beitrag verfassen

          berghaus 19.04.21

          Kommentar


            #6
            Finde mal wieder die Stelle nicht: neuen Beitrag verfassen
            Neues Thema erstellen: https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hallo, leider kann ich auch keine Steuerberechnung durchführen, obwohl beim Prüfen keine Fehler gefunden wird. Bei der Berechnung kommt nur eine Seite mit dem Hinweis "Anlage Vorsorgeaufwand: Der Wert zu der sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung ist größer/gleich dem Wert zu den Basiskrankenversicherungsbeiträgen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben."
              Wir haben recht hohe Beträge für private Krankenzusatzversicherungen und Pflegebeiträge, die wir in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 18 und 22 eingetragen haben. Hat jemand eine Idee, wo der Fehler liegen könnte?
              Danke vorab.
              Viele Grüße Pat

              Kommentar


                #8
                Wir haben recht hohe Beträge für private Krankenzusatzversicherungen und Pflegebeiträge, die wir in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 18 und 22 eingetragen haben.
                Zeile 18 ist falsch ! Bei Privatversicherungen müssen die Beiträge zu zusätzlichen Pflegeversicherungen in der Zeile 27 der Anlage Vorsorgeaufwand

                mit erfasst werden. Auch die Zusatzversicherungen bei der Krankenversicherung gehören eigentlich nicht in die Zeile 22, sondern in die Zeile 27.

                Dieser Fehler wirkt sich allerdings nicht auf die Steuerberechnung aus. Steuerlich wirken sich Zusatzversicherungen häufig überhaupt nicht aus.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X