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Kapitalerträge des Kindes in ELSTER Formular eintragen

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    Kapitalerträge des Kindes in ELSTER Formular eintragen

    Guten Tag zusammen, wo in ELSTER Formular kann ich die Kapitalerträge des Kindes eintragen? Es wurde leider Kapitalertragsteuer berechnet, die ich zurückerhalten möchte. Vielen Dank!

    #2
    Du musst eine Einkommensteuererklärung für das Kind anlegen und die Kapitaleinkünfte des Kindes in der Anlage KAP erklären.

    Du schreibst im Unterforum für Mein ELSTER sprichst aber von "Elster Formular"?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Also kann ich es nicht in meiner Steuererklärung, zB in Anlage Kind o.ä. angeben? Das ist aber umständlich...

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        #4
        Zitat von LauraB Beitrag anzeigen
        Also kann ich es nicht in meiner Steuererklärung, zB in Anlage Kind o.ä. angeben? Das ist aber umständlich...
        Nein, das ist nicht möglich! Die Erklärung ist aber schnell erstellt. Bei Kapitaleinkünften von Kindern ist es wichtig, entweder Freistellungsaufträge zu erteilen

        oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen, die dann für 3 Jahre gilt.

        https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von LauraB Beitrag anzeigen
          Also kann ich es nicht in meiner Steuererklärung, zB in Anlage Kind o.ä. angeben? Das ist aber umständlich...
          Ich bin noch nie auf den Gedanken gekommen in meiner Einkommensteuererklärung die Einkünfte der Nachbarin, der Bundeskanzlerin und des Hundes mit zu erklären. Wieso möchtest Du es aber dann dürfen ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Picard777 Du merkst selbst wie lächerlich dein Beitrag ist. Schade, dass manche es in Foren nötig haben anonym derartige Beiträge von sich zu geben.

            Kommentar


              #7
              Dann hast Du es nicht verstanden. Was konkret ist an meinem Beitrag falsch mit Ausnahme des Hundes, den "ziehe" ich zurück, das war unpassend ?

              Du bist nicht die einzige Person, die auf den Gedanken kommt mit der Angabe der Kinderzinsen in der eigenen Erklärung, ohne das ich so richtig verstehe wieso. Dies ist ein öffentliches Forum mit vielen Mitlesern, notfalls über Google-Treffer. Daher wollte ich das etwas überspitzt klarstellen, dass -vielleicht- Jede(r) begreift, dass diese Idee einfach nicht passt.
              Zuletzt geändert von Picard777; 01.07.2020, 15:02.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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