Hallo allerseits,
in der Anlage V / Werbungskosten / Absetzungen / Absetzung für Abnutzung für Gebäude finde ich kein Feld, um den Betrag eingeben zu können.
Dadurch bleibt in Z. 33 die Kennziffer 130 (bis 2018 Kennziffer 30) leer.
Was muss ich tun, um den Betrag, der früher in Z. 33 / Kennziffer 30 stand, so einzugeben, dass er jetzt in Kennziffer 130 steht?
Vielen Dank im Voraus!
Update 1:
Wie ich sehe, hat Anlage V / Werbungskosten / Absetzungen / Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter die gleiche Problematik (jetzt Z. 36 / Kennziffer 160 - früher Z. 35 / Kennziffer 60). Ich kann nur in Z. 36 einen Betrag eingeben, aber da steht: "Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind". Es findet sich also kein Feld für Beträge, die nicht "nur teilweise" Werbungskosten sind.
Update 2:
Desgleichen unter "Grundsteuer, Straßenreinigung usw." (jetzt Z. 48 / Kennziffer 152, früher Z. 46 / Kennziffer 52). Das einzige Feld, wo man einen Betrag eingeben kann, ist für Aufwendungen, die "nur teilweise Werbungskosten sind".
in der Anlage V / Werbungskosten / Absetzungen / Absetzung für Abnutzung für Gebäude finde ich kein Feld, um den Betrag eingeben zu können.
Dadurch bleibt in Z. 33 die Kennziffer 130 (bis 2018 Kennziffer 30) leer.
Was muss ich tun, um den Betrag, der früher in Z. 33 / Kennziffer 30 stand, so einzugeben, dass er jetzt in Kennziffer 130 steht?
Vielen Dank im Voraus!
Update 1:
Wie ich sehe, hat Anlage V / Werbungskosten / Absetzungen / Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter die gleiche Problematik (jetzt Z. 36 / Kennziffer 160 - früher Z. 35 / Kennziffer 60). Ich kann nur in Z. 36 einen Betrag eingeben, aber da steht: "Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind". Es findet sich also kein Feld für Beträge, die nicht "nur teilweise" Werbungskosten sind.
Update 2:
Desgleichen unter "Grundsteuer, Straßenreinigung usw." (jetzt Z. 48 / Kennziffer 152, früher Z. 46 / Kennziffer 52). Das einzige Feld, wo man einen Betrag eingeben kann, ist für Aufwendungen, die "nur teilweise Werbungskosten sind".
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