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Fortbildungskosten unvollständig erfasst

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    Fortbildungskosten unvollständig erfasst

    Hallo zusammen,

    die Fortbildungskosten wurden in der Steuererklärung 2017 versehentlich nur mit 1000€ angegeben, obwohl ich als Arbeitnehmer 1500€ aus eigener Tasche gezahlt habe.
    Im Jahr 2019 wurden dann die gesamten 1500€ vom Arbeitgeber erstattet.
    Wie kriege ich das jetzt in Elster-Formular für 2019 eingetragen? In welches Feld und mit welcher Summe (1500€ oder 1000€)?
    Danke für die Hilfe!
    Gruß vom
    Steuerfan

    #2
    Bist du dir sicher, dass die Fortbildungskosten steuerfrei erstattet wurden?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      In 2019 gar nicht, in 2019 hast Du es ja nicht bezahlt. Du musst Dich um die Änderung des Bescheids für 2017 bemühen, denn der ist doch falsch. Ob Dir das aber noch gelingt, ist kein Elster-Thema und sagt Dir Dein steuerlicher Berater. Gefühlsmäßig dürftest Du da eher schlechte Karten haben wegen Bestandskraft und versäumte Einspruchsfrist oder so, es sei denn bei Dir gab es dazu Besonderheiten.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Danke für eure Beiträge.

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Bist du dir sicher, dass die Fortbildungskosten steuerfrei erstattet wurden?
        Denke schon: die Kosten wurden sauber aufgelistet und der Arbeitgeber hat eine entsprechende Überweisung veranlasst - ein Steuerabzug ist nirgens ausgewiesen.

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        In 2019 gar nicht, in 2019 hast Du es ja nicht bezahlt. Du musst Dich um die Änderung des Bescheids für 2017 bemühen, denn der ist doch falsch. Ob Dir das aber noch gelingt, ist kein Elster-Thema und sagt Dir Dein steuerlicher Berater. Gefühlsmäßig dürftest Du da eher schlechte Karten haben wegen Bestandskraft und versäumte Einspruchsfrist oder so, es sei denn bei Dir gab es dazu Besonderheiten.
        Da kann ich dir nicht ganz folgen:
        Die Erstattung in Höhe von 1500€ ist 2019 zugeflossen, also gehört das m.E. in die Steuererklärung für 2019.
        Die Frage ist nur: wo eintragen und 1000€ oder 1500€?



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          #5
          Hat niemand eine Idee, in welches Feld der Steuererklärung ich die 1500€ eintragen kann?

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            #6
            Arbeite mit einer kommerziellen Software. Wenn man da bei Werbungskosten-Fortbildung nur Erstattungen einträgt (- Zeichen) kommt folgende Fehlermeldung: Sie haben nur Erstattungen eingetragen. Die Summe der Fortbildungskosten ist negativ. Ein negativer Betrag wird vom Programm nicht berücksichtigt.
            Zuletzt geändert von Laie123; 03.07.2020, 13:52.

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              #7
              Ok, danke. Dann bleibt eigentlich nur Anlage N, Zeile 21 (Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist) übrig...

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