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Paar geheiratet, beide noch nie Est-Erklärung abgegeben

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    Paar geheiratet, beide noch nie Est-Erklärung abgegeben

    Sie haben 2019 geheiratet, ich mache deren Erklärungn bei Elster, Folgendes steht an:
    - für 2019 Zusammenveranlagung
    - für beide 2016 - 2018 Est-Erklärung pro Person nachträglich einreichen

    a) Mir ist jetzt der Ablauf nicht ganz klar, muss ich wegen der rückwirkenden Est beide Personen bei elster.de anlegen oder reicht nur eine?
    b) Brauche ich zwei Authentifizierungsdateien?
    c) Für 2019 kann irgend eine AuthDatei benutzt werden, richtig?

    Danke!
    Zuletzt geändert von deejey; 04.07.2020, 16:01.

    #2
    a) Nein, auch die vergangenen Jahre können über nur ein Zertifikat abgewickelt werden, damit sind auch b) und c) beantwortet

    Der Bescheinigungsabruf kann immer auch für andere Personen beantragt werden, man muss da nicht verheiratet sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Irgendwie ist mir nicht klar, welche Rolle du in dem Spiel hast. Das Zertifikat identifiziert den Übermittler, nicht die steuerpflichtige Person. Technisch reicht also ein Zertifikat. Ob es legal ist, was du vorhast, bin ich mir gerade nicht so sicher.

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        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Irgendwie ist mir nicht klar, welche Rolle du in dem Spiel hast. Das Zertifikat identifiziert den Übermittler, nicht die steuerpflichtige Person. Technisch reicht also ein Zertifikat. Ob es legal ist, was du vorhast, bin ich mir gerade nicht so sicher.
        na illegal, was denn sonst

        Sie haben mich gebeten die Steuererklärungen für sie zu machen, mir war nicht klar, dass das Zertifikat für den Übermittler vorgesehen ist.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 04.07.2020, 19:12.

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          #5
          Man darf die Erklärungen nur für Angehörige erstellen, übermitteln darf man theoretisch auch für Freunde.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Man darf die Erklärungen nur für Angehörige erstellen, übermitteln darf man theoretisch auch für Freunde.
            Hast du vlt. einen Link zu den Bestimmungen? Ich mache das seit Jahren unentgeltlich für die Eltern der Frau (wir sind verwandt ).

            Besteht kein Verwandtschaftsverhältnis dürfen Sie gar nicht helfen. Die Steuererklärung für Freunde zu machen, ist also verboten. Darunter fällt sogar der feste Partner, solange man nicht verlobt oder verheiratet ist. Dass auch Bekannte darunter fallen, versteht sich von selbst.
            hab was gefunden, tja, dann weiß ich auch nicht, hat die Steuerberaterkaste das wohl durchgeprügelt
            Zuletzt geändert von deejey; 04.07.2020, 20:17.

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              #7
              ... hat die Steuerberaterkaste das wohl durchgeprügelt
              Das Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen durch nicht befugte Personen gilt schon seit vielen bzw. sogar sehr vielen Jahren.

              Auch unentgeltliche Hilfe kann geschäftsmäßig sein.

              https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__5.html


              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo,

                @deejey,

                du kannst doch auch nur gefragt werden, wo was eingetragen wird.
                Wird im Forum, wie du siehst genauso gemacht

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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