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Steuererklärung für das 2019 nach der Eheschließung

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    Steuererklärung für das 2019 nach der Eheschließung

    Guten Tag,

    Daten:
    - meine Frau und ich haben im August 2019 geheiratet
    - danach (ich glaube im Oktober) wurden unsere Steuerklassen auf 3/5 gewechselt (für mich auf 3, für meine Frau auf 5).
    - Ich habe das ganze Jahr bei einem Arbeitgeber gearbeitet (obwohl erste 5 Monate nur 32-Stunden, weiß nicht, ob es wichtig ist).
    - Meine Frau hat bis April bei einem Arbeitgeber gearbeitet
    - Danach hat meine Frau ein paar Monate als selbständiger was gemacht

    Die Einkünfte von meiner Frau sind insgesamt ungefähr 9000, meine sind fast 70000.

    Wir haben es erstmal getrennt ausgefüllt, die Steuerklassen angegeben, dann hatte meine Frau circa 500 Euro Rückzahlung, ich musste aber laut Berechnung noch 2000+ nachzahlen.

    Dann habe ich einen Formular für uns beide ausgefüllt, in Summe kriegen wir da laut Berechnung circa 700 Euro Rückzahlung.

    Meine Frage ist: welches Verfahren soll man am besten auswählen: alles zusammen in einem Formular ausfüllen oder getrennt? Bin irgendwie verwirrt.

    #2
    In eurem Fall sollte die Zusammenveranlagung von Vorteil sein. Wenn ich etwas von 2.000,00 € Nachzahlung lese, habe ich Zweifel, ob du

    die Anlage Vorsorgeaufwand vollständig ausgefüllt hast!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      In eurem Fall sollte die Zusammenveranlagung von Vorteil sein. Wenn ich etwas von 2.000,00 € Nachzahlung lese, habe ich Zweifel, ob du

      die Anlage Vorsorgeaufwand vollständig ausgefüllt hast!
      Danke für die schnelle Antwort!

      Ich verstehe trotzdem nicht, wieso sich die Zahlen so drastisch unterscheiden. Das heißt für mich, dass ich da beim Ausfüllen ein Fehler gemacht habe.

      Was soll man genau bei der Anlage Vorsorgeaufwand beachten? Also, wenn wir das einzeln ausfüllen, sollen wir vielleicht da trotzdem die Zahlen von uns beiden angeben? Ich dachte mir, dass wenn wir es separat machen, schreibt jeder seine eigene Zahlen rein.

      Dazu noch eine zweite Frage: egal, welche Steuerklassen wir nehmen (4/4, 3/5 usw.) haben wir am Ende des Jahres die gleiche Restsumme? Ich dachte mir schon, dass 3/5 in dem Fall von Vorteil sein soll.

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        #4
        Zitat von grehula Beitrag anzeigen
        Ich verstehe trotzdem nicht, wieso sich die Zahlen so drastisch unterscheiden. Das heißt für mich, dass ich da beim Ausfüllen ein Fehler gemacht habe.
        Wieso sollen sich die Zahlen nicht so sehr unterscheiden? Gerade in dem Fall, wenn einer viel und der andere wenig verdient.

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          #5
          Die Steuerklasse spielt bei der Veranlagung überhaupt keine Rolle. Der Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber richtet sich nach ihr.

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            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen

            Wieso sollen sich die Zahlen nicht so sehr unterscheiden? Gerade in dem Fall, wenn einer viel und der andere wenig verdient.
            Wie gesagt, ich verstehe nicht, was ich da falsch mache.

            Beispiel: ich habe gerade auf der "nettolohn.de" zwei Berechnungen gemacht. Einmal mit den Klassen 3/5 und einmal mit den Klassen 1/1.

            3/5:
            Summe Steuern Frau: circa 1000
            Summe Steuern Mann: 10000

            1/1
            Summe Steuern Frau: circa 0
            Summe Steuern Mann: 15000

            Der Unterschied ist schon circa 4000 Euro.

            Meine Frau hat schon circa 500 Euro an Steuern gezahlt (nach Klasse 1), ich auch circa 13000.

            Laut Berechnung von oben, sollen wir zusammen (13000+500)-(10000-1000)=2500 Euro zurückbezahlt kriegen. Aber wie gesagt, wenn ich die Zusammenveranlagung mache, sieht man am Ende nur 700 Euro.

            Es tut mir leid, bin da ganz neu, versuche halt zu verstehen wie es mindestens sein soll und welche Summe soll am Ende rauskommen...

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              #7
              Für die Einkommensteuer ist die Betrachtung der Lohnsteuer sinnlos. So hast du nur rausgefunden, dass bei 3/5 mit einer Nachzahlung zu rechnen ist.

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                #8
                Zitat von grehula Beitrag anzeigen
                Laut Berechnung von oben, sollen wir ... 2500 Euro zurückbezahlt kriegen
                Nein, in Deiner Ausgangsfrage wären noch 1.500 zu zahlen gewesen:


                Zitat von grehula Beitrag anzeigen
                Wir haben es erstmal getrennt ausgefüllt, die Steuerklassen angegeben, dann hatte meine Frau circa 500 Euro Rückzahlung, ich musste aber laut Berechnung noch 2000+ nachzahlen


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                  #9
                  Solange die Zahlen so auseinander gehen, bringt das nichts! Zunächst:

                  dann habe ich einen Formular für uns beide ausgefüllt, in Summe kriegen wir da laut Berechnung circa 700 Euro Rückzahlung.
                  Dann wurden die Zahlen in einen Lohnsteuerrechner eingegeben, bei dem dann angeblich 2.500,00 € Rückzahlung herauskommen. Das ist nicht zielführend!

                  Es steht zweifelsfrei fest, dass die Zusammenveranlagung bei dem großen Unterschied der Einkünfte hier von Vorteil ist, aber wie viel das genau ausmacht,

                  sieht man erst, wenn die Steuererklärung für die Zusammenveranlagung einschließlich der Vorsorgeaufwendungen vollständig ausgefüllt ist.

                  Dafür muss auch der Gewinn oder Verlust aus der selbstständigen Tätigkeit der Ehefrau ermittelt und erfasst werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Ich finde ja für eine Abschätzung die Faktorberechnung des BMF-Steuerrechners sehr hilfreich. Im Beispiel wie erwartet: deutliche Steuererstattung bei 4/4 (was dann auch der Abschätzung des Vorteils der Zusammenveranlagung dient), Nachzahlung bei 3/5.

                    Screenshot_2020-07-05 Lohn- und Einkommensteuerrechner Ergebnis der Faktorberechnung für 2020.png

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Solange die Zahlen so auseinander gehen, bringt das nichts! Zunächst:


                      Dann wurden die Zahlen in einen Lohnsteuerrechner eingegeben, bei dem dann angeblich 2.500,00 € Rückzahlung herauskommen. Das ist nicht zielführend!

                      Es steht zweifelsfrei fest, dass die Zusammenveranlagung bei dem großen Unterschied der Einkünfte hier von Vorteil ist, aber wie viel das genau ausmacht,

                      sieht man erst, wenn die Steuererklärung für die Zusammenveranlagung einschließlich der Vorsorgeaufwendungen vollständig ausgefüllt ist.

                      Dafür muss auch der Gewinn oder Verlust aus der selbstständigen Tätigkeit der Ehefrau ermittelt und erfasst werden.
                      Ich habe es noch mal alles überprüft:
                      - Die Anlage N für uns beide ausgefüllt
                      - Die Anlage S für meine Frau
                      - Anlage Vorsorgeaufwand (zusammen)

                      Dabei auch "Zusammenveranlagung" ausgewählt und bei der Anlage Vorsorgeaufwand die Zeilen 4, 9, 11, 13 und 45 für uns beide ausgefüllt. Soll man da noch was beachten bei der Anlage Vorsorgeaufwand? Wir haben da keine anderen Daten auf unseren Lohnsteuerbescheinigungen.
                      Zuletzt geändert von grehula; 05.07.2020, 16:40.

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                        #12
                        Zitat von multi Beitrag anzeigen
                        Ich finde ja für eine Abschätzung die Faktorberechnung des BMF-Steuerrechners sehr hilfreich. Im Beispiel wie erwartet: deutliche Steuererstattung bei 4/4 (was dann auch der Abschätzung des Vorteils der Zusammenveranlagung dient), Nachzahlung bei 3/5.

                        Screenshot_2020-07-05 Lohn- und Einkommensteuerrechner Ergebnis der Faktorberechnung für 2020.png
                        Da sieht man, dass die Lohnsteuersumme doch bei 3/5 die günstigere ist: 10927 Euro. Die Summe für 4/4 ist ja 15799 Euro. Oder habe ich was übersehen?

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von grehula Beitrag anzeigen

                          Da sieht man, dass die Lohnsteuersumme doch bei 3/5 die günstigere ist: 10927 Euro. Die Summe für 4/4 ist ja 15799 Euro. Oder habe ich was übersehen?
                          Ja, du hast übersehen, dass bei Lohnsteuerklasse 3/5 eine Nachzahlung von 1.055,00 € bei der Einkommensteuer zu erwarten ist.

                          Nochmal: Diese ganzen Vergleiche auf Lohnsteuerbasis sind nicht wirklich zielführend. Es ist eine Einkommensteuererklärung einzureichen, bei der ihr

                          theoretisch zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen könnt. Praktisch läuft es auf eine Zusammenveranlagung hinaus, weil sich aufgrund des

                          beachtlichen Unterschieds bei den Einkünften ein erheblicher Splittingvorteil ergibt, der allerdings durch den Steuerklassenwechsel im Oktober 2019 schon

                          über den Lohnsteuerabzug realisiert wurde. Darum käme es ja bei einer Einzelveranlagung in deinem Fall auch zu einer beachtlichen Nachzahlung.

                          Was die Anlage Vorsorgeaufwand angeht, passt das, es sei denn, die Ehefrau hätte für den Zeitraum der selbständigen Tätigkeit eigene Beiträge zur

                          Renten- und Krankenversicherung entrichtet. Die müssten dann ebenfalls in der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst werden.

                          Was die Höhe der Steuererstattung angeht, muss euch klar sein, dass für den Gewinn aus der selbständigen Arbeit bisher keine Steuern bezahlt wurden.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Der Charme des Faktorrechners ist in meinen Augen, dass er unter Berücksichtigung von Pauschalen und Vorsorgeaufwand ein zvE und eine ESt für Zusammenveranlagung berechnet. Die ausgewiesene Erstattung bei 4/4 gibt also eine Abschätzung für den Vorteil durch das Ehegattensplitting.

                            Hierfür muss man die Zahlen natürlich zu interpretieren wissen. Das ist beim TE zweifelhaft.

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Ja, du hast übersehen, dass bei Lohnsteuerklasse 3/5 eine Nachzahlung von 1.055,00 € bei der Einkommensteuer zu erwarten ist.

                              Nochmal: Diese ganzen Vergleiche auf Lohnsteuerbasis sind nicht wirklich zielführend. Es ist eine Einkommensteuererklärung einzureichen, bei der ihr

                              theoretisch zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen könnt. Praktisch läuft es auf eine Zusammenveranlagung hinaus, weil sich aufgrund des

                              beachtlichen Unterschieds bei den Einkünften ein erheblicher Splittingvorteil ergibt, der allerdings durch den Steuerklassenwechsel im Oktober 2019 schon

                              über den Lohnsteuerabzug realisiert wurde. Darum käme es ja bei einer Einzelveranlagung in deinem Fall auch zu einer beachtlichen Nachzahlung.

                              Was die Anlage Vorsorgeaufwand angeht, passt das, es sei denn, die Ehefrau hätte für den Zeitraum der selbständigen Tätigkeit eigene Beiträge zur

                              Renten- und Krankenversicherung entrichtet. Die müssten dann ebenfalls in der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst werden.

                              Was die Höhe der Steuererstattung angeht, muss euch klar sein, dass für den Gewinn aus der selbständigen Arbeit bisher keine Steuern bezahlt wurden.
                              Vielen Danke für diese ausführliche Antwort! Es hat mir sehr geholfen.

                              Was die Anlage Vorsorgeaufwand angeht: da hat meine Frau keine andere Beiträge währen der Selbständigkeit entrichtet, da passt es alles.

                              Ist auch verständlich, dass man für den Gewinn aus der selbständigen Arbeit noch Steuern zahlen soll. Die Summe des Gewinns sieht man auf der Berechnung, die am Ende rauskommt.

                              Habe dazu noch eine EÜR-Anlage ausgefüllt.

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