Steuererklärung für das 2019 nach der Eheschließung

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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #16
    Habe dazu noch eine EÜR-Anlage ausgefüllt.
    Richtig, die ist auch erforderlich und getrennt zu übermitteln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • grehula
      Neuer Benutzer
      • 04.07.2020
      • 8

      #17
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Richtig, die ist auch erforderlich und getrennt zu übermitteln.
      Habe noch eine kleine Frage zum Thema: auf der Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau steht Steuerklasse I (wir haben ja später geheiratet, als meine Frau die Lohnsteuerbescheinigung gekriegt hat), ich soll aber die aktuelle Steuerklasse eintragen (die V), ist es richtig?

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      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #18
        Hallo,

        du trägst die Stkl. ein, die auf der Lstbescheinigung steht

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar

        • grehula
          Neuer Benutzer
          • 04.07.2020
          • 8

          #19
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          du trägst die Stkl. ein, die auf der Lstbescheinigung steht

          Gruß FIGUL
          Vielen Dank!

          Kommentar

          • holzgoe
            Erfahrener Benutzer
            • 19.01.2009
            • 12107

            #20
            Hallo grehula,
            du kannst die Steuerklasse eintragen die der Arbeitgeber bescheinigt hat, für die Einkommensteuer-Festsetzung ist die Steuerklasse unerheblich, wie es hier schon mehrfach diskutiert wurde.

            Tschüß

            P.S. ......zu lange gewartet mit Absenden.

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