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    Betriebsrente erfassen

    Guten Tag,

    1. Frage:

    ich mache die Steuererklärung mit meinElster.
    Da mein Mann zum 01.03.2019 in Rente gegangen ist, erfasse ich zum ersten Mal seine gesetzl. Rente und eine Betriebsrente.
    Die gesetzl. Rente erfasse ich in der Anlage R, aber wo genau die Betriebsrente? Mein Mann hat eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten mit entsprechenden Zahlen..
    Ich habe die Anlage N dazu ausgefüllt ( Lohnsteuer, KV u. PV) Muss ich nun noch mehr ausfüllen, wo z.B. den Betrag aus Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung und den Beginn
    der Rente in welchem Jahr aus Zeile 30/31?
    u.
    2. Frage:

    Mein Mann hat einen Freibetrag in Höhe von 22%. Muss der Rest seiner Renteneinkünfte nun komplett versteuert werden oder wird da noch der Grundfreibetrag abgezogen?
    Ich bin berufstätig in St.klasse 3, wir machen eine gemeinsame Veranlagung nach Splittingtabelle.

    Vielen Dank und schönen Sonntag
    Fabelwesen


    #2
    1. Seite 3 der Anlage N
    2. Zusammen habt ihr den doppelten Grundfreibetrag, der bei der Berechnung Eurer Steuer berücksichtigt wird.

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      #3
      Ich bin berufstätig in St.klasse 3, wir machen eine gemeinsame Veranlagung nach Splittingtabelle.
      Bei dieser Konstellation ist ziemlich sicher eine Nachzahlung zu erwarten, da bei der Lohnsteuerklasse 3 bereits der doppelte Grundfreibetrag

      berücksichtigt wird und vom steuerpflichtigen Teil der Rente ja keine Steuern einbehalten wurden. Also nicht wundern, wenn da eine höhere

      Abschlusszahlung berechnet wird und ab 2020 Vorauszahlungen festgesetzt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Genau das hat die Steuerberechnung uns schon gezeigt. Der Sonntag ist gelaufen....
        Das wir Steuern nachzahlen müssen war uns klar, aber nicht in diesem Bereich...ca. 8.000,00 Euro

        Dann lieber Vorauszahlungen....

        Danke Charlie24

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          #5
          Hallo,

          hast du die Anlage Vorsorgeaufwendungen hinzugefügt?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            8.000,00 € Nachzahlung erscheint mir jetzt auch ein wenig arg happig, da müsste die Rente schon sehr hoch sein, die läuft ja noch nicht einmal

            ein volles Jahr. Die Frage von FIGUL ist berechtigt!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Da ich mit meinem Gehalt schon in der höheren "Liga" mitspiele und die Rente meines Mannes ebenfalls, kommt es hin. Der Versorgungsaufwand wurde geltend gemacht.
              Konsequenz aus dieser doch schon ernüchternden Steuerberechnung wird sein, dass ich vorzeitig meine Rente in Anspruch nehmen werde, da schwerbehindert. Zwar mit Abzügen,
              aber dann dauerhaft einen Freibetrag der Rente von 20% zu nutzen.
              Und ja ich weiß, ist jammern auf hohem Niveau.

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                #8
                aber dann dauerhaft einen Freibetrag der Rente von 20% zu nutzen.
                Mit dem dauerhaft stimmt das allerdings nicht, da bekanntlich jede Rentenerhöhung zu 100% steuerpflichtig ist. Bei mir ist der

                steuerfreie Rentenanteil seit dem Renteneintritt im Jahr 2014 von ursprünglich 32% auf inzwischen 27,52% (Jahr 2020) gesunken.

                Die Steuermehrbelastung hält sich allerdings aufgrund der Anpassungen des Grundfreibetrags in erträglichen Grenzen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  das stimmt natürlich, aber mit solchen Zahlen können wir leben...
                  wobei die Rentenanpassung ja auch nicht "garantiert" ist.
                  Aber insgesamt ergibt es keinen Sinn mehr noch länger zu arbeiten.
                  Je mehr Rente, desto mehr Abzüge! Auch hinsichtlich des Krankenkassenbeitrages

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                    #10
                    Je mehr Rente, desto mehr Abzüge! Auch hinsichtlich des Krankenkassenbeitrages
                    Da gibt es bei uns jetzt keinen Zusammenhang, da wir in der PKV versichert sind, was aber nicht heißt, dass das von Vorteil ist.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Da bin ich eigentlich froh, dass ich nie in die PKV gegangen bin. Das die PKV im Alter nicht von Vorteil ist, kann ich mir gut vorstellen.

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                        #12
                        Das die PKV im Alter nicht von Vorteil ist, kann ich mir gut vorstellen.
                        Damit muss man leben (können)! Eine einmal vor Jahrzehnten getroffene Wahl ist unumkehrbar. Ich trage es mit Fassung.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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