Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerpflichtige Entschädigung & Arbeitslohn

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerpflichtige Entschädigung & Arbeitslohn

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung.

    Bei mir steht in der Lohnsteuerbescheinigung unter Zeile 19 folgendes: "Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden - in 3. enthalten"
    3. Ist ja der Bruttoarbeitslohn.

    Ich lese das so, dass der Wert in Zeile 19 in dem Wert von Zeile 3 enthalten ist. Wenn das so ist, muss ich es dann dennoch in der Steuererklärung unter Zeile 18 eintragen?

    Ich habe dazu mehrere Aussagen gefunden und bin nun verwirrt. Und wenn ich es eintrage muss, welche Bezeichnung gebe ich dem denn?


    Ich hoffe ich habe es verständlich ausgedrückt und jemand kann mir helfen.


    #2
    Ich lese das so, dass der Wert in Zeile 19 in dem Wert von Zeile 3 enthalten ist. Wenn das so ist, muss ich es dann dennoch in der Steuererklärung unter Zeile 18 eintragen?
    Der Wert unter Nummer 19 ist in Nummer 3 enthalten, das ist richtig. Du musst den Wert in Zeile 18 der Anlage N erfassen, sonst wird die Tarifermäßigung nach

    § 34 Abs. 1 EStG nicht geprüft bzw. gewährt. Schreib bei Bezeichnung rein, wofür es war.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
      Wissen Sie zufällig auch welche Bezeichnung ich dem geben muss, da in Elster eine Bezeichnung verlangt wird, aber in der Zeile 19 ja nur "Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden - in 3. enthalten" steht. Reicht es, wenn ich "Zeile 109 Lohnsteuerbescheinigung" schreibe?

      Kommentar


        #4
        Es heißt richtig: Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung. Du kannst aber doch auch schreiben: Abfindung oder Entschädigung oder

        Nachzahlung für mehrere Jahre, je nachdem, wofür die Zahlung konkret war.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X