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Gesonderte u. einheitliche Feststellung, Anlage V

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    Gesonderte u. einheitliche Feststellung, Anlage V

    Hallo,
    ich habe mit meinem Sohn 2019 eine Eigentumwohnung gekauft, die vermietet ist. Anfang des Jahres haben wir die Gesonderte- und einheitliche Feststellung beim FA eingereicht und laut Bescheid hat sich daraus ein Minus ergeben.
    Nun mache ich gerade meine Einkommenssteuer für 2019 und bei der Anlage V unter Einkünfte aus Grundstücksgemeinschaften trage ich meinen Minusbetrag ein, soweit ist es klar. Aber daneben steht
    Ehefrau/Person B. Was bedeutet Person B, konnte leider keine Erklärung dazu finden?

    Im Voraus schon mal vielen Dank für Antworten!

    #2
    Hallo Sonnenschein2011,
    bei einer Zusammenveranlagung gibt es Ehemann/Ehefrau oder eben Person A/Person B.
    Wenn du eine Steuererklärung für dich erstellst bist du die Steuerpflichtige Person.

    Tschüß

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      #3
      Wobei Person A / Person B für Lebenspartnerschaften steht. Die können bekanntlich ebenfalls eine Zusammenveranlagung beantragen..
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo Sonnenschein2011,
        aus einem anderen Beitrag entnehme ich, dass du zusammenveranlagt bist, also bist du die Ehefrau/Person B und trägst dort deinen Minusbetrag ein.

        Tschüß

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          #5
          Servus Leute,
          ich nutze mal eben den bestehenden Thread.
          Wenn ich eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abgebe, und ich an mehreren Gemeinschaften beteiligt bin, dann ist es doch nur logisch, dass ich für jede Gemeinschaft eine EST 1B ausfüllen müsste oder ?

          Folgende Situation :
          Ich habe Mieteinkünfte mit Gemeinschaft X .Ich gebe im Hauptformular (EST B1) meine Daten und Daten des Herrn X an.
          Jetzt habe ich weitere Mieteinkünfte mit Gemeinschaft Y. Wo erfasse ich die Daten zu Person Y ?

          Ich habe für jedes Objekt eine Anlage V erstellt. Dann die gesammten Einkünfte mit Gemeinschaft X in FE 1-1 eingetragen.
          Dazu die Anlage FB1.
          Wenn ich jetzt die gesamten Einkünfte mit Gemeinschaft Y in FE1-2 eintrage, dann bleibt mir keine andere Anlage mehr übrig für Einkünfte mit weiteren Gemeinschaften.

          Kurz: Wo wird Gemeinschaft Z erfasst ? Eine weitere Anlage FB 1-3 funktioniert, aber dazu gibt es dann keine Anlage FE .
          Und im Est B1 ist nur X erfasst, Y und Z werden einfach ignoriert ?

          Ich komme einfach nicht klar.

          Herzlichen Dank an alle, die helfen können.

          LUGAT





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            #6
            Wenn es sich um verschiedene Gemeinschaften mit unterschiedlichen Beteiligten handelt, reicht man für jede Gemeinschaft eine eigene ESt 1 B ein.

            Dass du an allen Gemeinschaften beteiligt bist, führt ja nicht dazu, dass die Gemeinschaften in einer Erklärung abzuwickeln sind.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              danke,
              genau das ist der Punkt. Es gibt nur ein Hauptformular Est 1B und kann auch kein weiterer mehr hinzugefügt werden.
              Dann muss ich wohl mit der Gemeinschaftssteuernummer aus einem anderem Profil eine neue Feststellungserklärung abgeben, richtig ?
              Ich dachte man kann das alles in einer Erklärung angeben,weil die Steuernummern von allen Beteiligten bekannt sind.

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                #8
                Dann muss ich wohl mit der Gemeinschaftssteuernummer aus einem anderem Profil eine neue Feststellungserklärung abgeben, richtig ?
                Genauso ist das! Für jede Gemeinschaft gibst du eine eigene Feststellungserklärung ab.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Hallo Charlie24 und alle anderen,
                  vielen Dank erst mal, ich habe dazugelernt.

                  Jetzt noch eine (hoffentlich) letzte Frage, dann kann ich die Sache abschließen.
                  Bei der Anlage FE1 kann ich bei den Beteiligten die Einkünfte nach Schlüsseln nicht angeben. Die Anlage beginnt mit Zeile 5 - abwichend vom allgm Schlüssel zu verteilen.
                  Wo ist die Zeile mit den nach Schlüsseln zu verteilenden Einkünfte zu finden ?



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                    #10
                    Oder kann das ignoriert werden, da ich die Gesamteinkünte angegeben habe, und der Verteilerschlüssel auch bekannt ist ?
                    In der Anlage V wurde der Anteil des anderen Beteiligten wieder abgezogen.

                    Kommentar


                      #11
                      Bei Einkünften aus Vermietung überträgst du das Ergebnis aus Zeile 24 der Anlage V unter 4 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung manuell

                      in die Zeile 4 der Anlage FE 1 (nach Schlüssel zu verteilen). Unter 5. Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen sind nur die Nummern der Beteiligten

                      gemäß der Anlage FB zu erfassen. Dadurch wird sichergestellt, dass alles nach Schlüssel verteilt wird.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Super, dann passt das alles.

                        Das was in V, Zeile 25 steht muss bleiben oder kann das auch raus ? (mit neg. Wert für den anderen Beteiligten angegeben )

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                          #13
                          In der Anlage V zur Feststellungserklärung ist die Zeile 25 Anteile an Einkünften normalerweise nicht auszufüllen!

                          In deiner eigenen Anlage V, also der zur Einkommensteuererklärung erklärst du deine Anteile aus den Gemeinschaften in den Zeilen 25 bis 27.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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