Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bankgebühren

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bankgebühren

    Hallo,
    der Pauschbetrag der Bankgebühren liegt bei 16.- Euro. Kann dieser Betrag bei einem Ehepaar mit Zusammenveranlagung nur 1 mal oder 2 mal angesetzt werden, also 16.-€ oder 32.- €?

    #2
    Hallo Sonnenschein2011,

    grundsätzlich gibt es diesen Pauschbetrag nicht, aber es läuft oftmals durch die Nichtbeanstandungsgrenze.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      Es ist kein Pauschbetrag. Jeder Arbeitnehmer kann die auf sein Arbeitsverhältnis entfallenden anteiligen Girokontogebühren ansetzen. Da das aber tatsächlich nicht ermittelbar ist, wieviel das genau ist, akzeptiert das Finanzamt hier bis zu 16 €. Wenn Du ein kostenloses Girokonto hast, also gar keine Kosten, dann kannst Du natürlich auch nur die tatsächlichen Kosten, also 0 €, gedeckelt auf 16 €, also 0 € ansetzen. Und wenn der Ehepartner gar kein Arbeitsverhältnis hat, geht bei ihm natürlich gar nichts. Eine Übertragung von Ehepartner A auf B geht schon einmal gar nicht. Alles andere ist streng genommen Steuerhinterziehung.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      Lädt...
      X