Hallo,
der Pauschbetrag der Bankgebühren liegt bei 16.- Euro. Kann dieser Betrag bei einem Ehepaar mit Zusammenveranlagung nur 1 mal oder 2 mal angesetzt werden, also 16.-€ oder 32.- €?
der Pauschbetrag der Bankgebühren liegt bei 16.- Euro. Kann dieser Betrag bei einem Ehepaar mit Zusammenveranlagung nur 1 mal oder 2 mal angesetzt werden, also 16.-€ oder 32.- €?
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