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    Angaben zur Krankenversicherung ?

    Guten Tag,

    ich bin als Musikerin in der KSK (Künstlersozialkasse). Bislang konnte ich die Tatsache, dass man steuerfreie "Arbeitgeber"beiträge zur Renten/Kranken/Pflegekasse durch diese Kasse erhält, unter Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand mit "Ja" angeben. In meinelster finde ich keine Möglichkeit irgendwie deutlich zu machen, dass ich in der KSK bin. Alle Zeilen zum Thema "Arbeitgeberbeitrag" enthalten die Anweisung "lt. Lohnsteuerbescheinigung" welche ich als freiberuflich musikerin logischer Weise nicht habe. (Es ist wirklich furchtbar, dass das Vorgehen bei der Stuererklärung jedes Jahr wieder anders ist.)
    Zuletzt geändert von lisaelster; 10.07.2020, 15:46. Grund: Stichwort vergessen

    #2
    Es ist wirklich furchtbar, dass das Vorgehen bei der Stuererklärung jedes Jahr wieder anders ist.
    Das ist aber ausnahmsweise mal eine Vereinfachung. Dazu muss man ab 2019 nur noch Angaben machen, wenn man die Beiträge zu 100% selbst zahlt,

    was bei den meisten Steuerpflichtigen nicht der Fall ist. Zeile 11 (alt) betraf nur die Kranken- und Pflegeversicherung, nicht die Rentenversicherung!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Verstehe ich richtig, dass ich selbst nirgendwo angeben muss, dass ich in der KSK bin und einen "Arbeitgeberanteil" erhalte? Wird das auch ans Finanzamt auch übermittelt? Unter Punkt 2 "Beiträge zur inl. gesetzl. Krkvers" kann ich mich ja auch nur noch als "freiwillig versichert" eintragen, was nicht korrekt ist.

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        #4
        Das freiwillig versichert bezieht sich schon lange nicht mehr auf Krankenversicherung als solche, die ist ja schon lange verpflichtend. Da geht es nur um

        die Abgrenzung zur gesetzlichen Pflichtversicherung von Arbeitnehmern, deren Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt.

        Was die KSK konkret an das Finanzamt übermittelt, weiß ich nicht. Da müsstest du für dich den Bescheinigungsabruf einrichten.

        Die Zuschüsse der KSK zur Kranken- und Pflegeversicherung musst du in Zeile 21 der Anlage Vorsorgeaufwand angeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Die KSK ist! eine gesetzliche Pflichtversicherung von Musikern deren Einkommen unter ebstimmten Grenzen liegt. Wenn ich jetzt plötzlich die Höhe der Zuschüsse angeben muss (Zeile 21), ist das in der Tat keine Erleichterung, denn dieser Betrag wird in der Jahresbescheinigungen der KSk überhaupt nicht angegeben. Bei der elsterhotline wurde ich zum elsterforum abgewimmelt mit der Aussage, hier würden kompetente Steuerberater Auskunft geben. Ist das so?

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            #6
            Zitat von lisaelster Beitrag anzeigen
            Bei der elsterhotline wurde ich zum elsterforum abgewimmelt mit der Aussage, hier würden kompetente Steuerberater Auskunft geben. Ist das so?
            Nein, das ist völliger Unsinn.

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              #7
              Alles klar. Also wieder allein auf weiter Flur. Ich hatte der Dame gleich gesagt, dass kaum jemand weiß, was die KSK ist....

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                #8
                In der amtlichen Anleitung zu Zeile 21 der Anlage Vorsorgeaufwand steht eindeutig folgendes:

                Steuerfreie Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen mindern die abziehbaren Beiträge (z. B. steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers,
                der Künstlersozialkasse, der Deutschen Rentenversicherung Bund).

                Du darfst ja in den Zeilen 16 und 18 auch die Gesamtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erklären, also die Beiträge vor Abzug des KSK-Zuschusses.

                Du bist hier nicht allein auf weiter Flur, aber die Aussage der Hotline-Mitarbeiterin ist schon deswegen blanker Unsinn, weil Steuerberatung hier im Forum
                nicht erlaubt ist. Da hilft auch die Kompetenz nichts. Ausfüllhilfe dürfen wir geben und die erhältst du hier auch.


                https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen

                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Das ist zwar logisch, hat aber leider nichts mit dem bisherigen Prozedere zu tun. in den letzten 6 jahren mußte immer nur in Zeile 11 Anspruch auf steuerfreie Beihilfen " Ja" eingegeben werden. Auch meine Steuerberaterin hat das immer so gemacht. Leider erhält man zur KSK auch im Finanzamt selbst immer wieder falsche Auskünfte und die Formulare passen einfach nicht.

                  Kommentar


                    #10
                    Das ist zwar logisch, hat aber leider nichts mit dem bisherigen Prozedere zu tun. in den letzten 6 jahren mußte immer nur in Zeile 11 Anspruch auf steuerfreie Beihilfen " Ja" eingegeben werden. Auch meine Steuerberaterin hat das immer so gemacht.
                    Das stimmt so nicht, auch wenn deine Steuerberaterin das immer falsch gemacht hat. Bis zum Jahr 2018 musste in Zeile 11 Ja oder Nein ausgewählt werden,
                    in deinem Fall also Ja. In die Zeilen 17 und 19 gehörten die Gesamtbeiträge zur KV und PV und in die Zeile 22 gehörte in deinem Fall der Zuschuss der
                    KSK. Weggefallen ist nur die Auswahl in der früheren Zeile 11. Wer bisher Nein auswählen durfte, darf das jetzt auch noch, das ist seit 2019 in die Zeile 51 verlegt worden.

                    In der amtlichen Anleitung stand bis 2018:

                    Weitere steuerfreie Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, z. B. von der Künstlersozialkasse oder der Deutschen Rentenversicherung Bund oder solche, die von der Besoldungsstelle während der Elternzeit oder an Wehrpflichtige gewährt werden, sind in den Zeilen 22 oder 27 anzugeben.

                    Steuerberater müssten das wissen, zumindest sollten sie lesen können!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Da ist bei den von Profis angefertigten Steuererklärungen bei mir seit 2014 gähnende Leere. Es scheint als wenn Du das wirklich genau weißt. Weißt Du dann auch ob der Zuschuss der KSK den man dort eintragen muss, identlisch ist mit den Beträgen, die die KSK laut Jahresabrechnung am die Rentenversicherung bzw Gesundheitsfond abführt? Oder muss man davon den Eigenanteil wieder abziehen?

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                        #12
                        Es scheint als wenn Du das wirklich genau weißt.
                        Es gibt hier im Anwenderforum zwei Handvoll Profis, ich bin da nicht allein, wobei die KSK jetzt nicht unbedingt mein Spezialgebiet ist.

                        Zur Rentenversicherung kann ich dir folgendes sagen: Der Gesamtbeitrag einschließlich KSK-Zuschuss ist 2019 in der Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand
                        zu erklären, der Zuschuss der KSK zu den Rentenversicherungsbeiträgen gehört in die Zeile 7.

                        Auch hier hilft die amtliche Anleitung weiter, denn dort steht:

                        Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind oder als Nichtarbeitnehmer Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten (z. B. selbständige Hebammen und Künstler), tragen Sie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bitte in Zeile 6 ein.

                        Ich habe noch nie eine Bescheinigung der KSK im Original gesehen
                        , das macht es schwierig, da zu allen Details präzise Auskunft zu geben.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Vielen Dank erstmal. Ich muss dann die KSK nochmal belästigen, was den Betrag der Zuschüsse angeht.

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                            #14
                            Ich habe jetzt mal noch ein wenig recherchiert. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung wird durchwegs das bestätigt, was ich geschrieben habe.

                            Bei der Rentenversicherung erklären anscheinend viele nur den Eigenanteil in Zeile 6. Man müsste einfach wissen, was die KSK an das Finanzamt

                            meldet, dann wäre man schlauer.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Liebe Foristen,
                              warum gibt es nicht eine offizielle Grafik:
                              - links der Nachweis über Zahlungen von der KSK
                              - rechts die steuerlichen Formulare mit ein paar Pfeilen was wohin gehört
                              Oder wenn das zu viel Aufwand für die Steuerbehörden darstellt, eine offizielle Stichpunktliste für jedes einzelne Jahr.

                              Ich bin an derselben Problemstellung, mit dem Unterschied es erstmalig 2020 machen zu müssen.
                              Ich habe leider noch nicht alles verstanden,
                              toll wäre eigentlich eine auf das Minimum reduzierte Anleitung was wohin. Und falls es versteckte Fallen gibt. Danke

                              Ich werde mir das hier auch noch ein zweites Mal in Ruhe durchlesen...
                              Leider bringt die Suchfunktion im Forum bei mir gar keine Ergebnisse zum Suchbegriff „Künstlersozialkasse“, ich bin auf diesen Beitrag nur über einen bereitgestellten Link gekommen.

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