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Warum nimmt das KG in festzuset. Einkommsteuer bei der Berechnung "Mein Elster" teil?

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    Warum nimmt das KG in festzuset. Einkommsteuer bei der Berechnung "Mein Elster" teil?

    Guten Tag liebe Benutzer in diesem Forum,

    ich habe eine Frage - heute habe ich meine Steuererklärung mit Hilfe von "Mein Elster browser" ausgefüllt. Wenn ich mit der ganzen Erklärung fertig gewesen bin, habe ich auf Prüfung - Button gedrückt und es ist eine Berechnung gekommen. Wenn ich alle Beträge geprüft habe, habe ich bemerkt, dass das Kindergeld in Höhe von 2.388 € im festzusetzenden Einkommensteuer teilgenommen hat. Wenn ich bei dem Bescheid von 2018 schaue, merke ich, dass der Betrag in Höhe von 2.328 € für 2018 in dem festzusetzenden Einkommensteuer nicht teilgenommen hat, sondern steht unter Punkt Erläuterungen zur Festsetzung. Meine Frage ist ob ich etwas Falsches dieses Jahr gemacht habe oder das ist ein Fehler im System?
    Vielen Dank im Voraus!
    in.ni

    #2
    Wenn du ein höheres Einkommen als 2018 hattest, kann es sein, dass die Günstigerprüfung zur Anwendung des Kinderfreibetrags bei der Einkommensteuer

    selbst geführt hat. Du siehst das aus der Steuerberechnung. Die Einkommensteuer wird dann wieder um das Kindergeld erhöht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,
      also in 2018 unser gemein Einkommen (mein und von meinem Mann) war 23.211 € und festzusetzende Steuer war 2.961 €, in 2019 unser Einkommen ist 73.741 € und das festzusetzendend Steuer ist 15.296 €. Und zu diesem Betrag sehe ich, dass KG in Höhe von 2.388 € hinzufügt sind, also unser festzusetzenden Steuer ist 17.544 €. Also, ob ich richtig verstehe, dieses KG soll zu diesem Steuer von 15.296 € hinzufügt werden?

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        #4
        Das ist schon richtig. Aufgrund des viel höheren Einkommens im Jahr 2019 wurde mit dem Kinderfreibetrag gerechnet. Das siehst du aus der Steuerberechnung

        Da steht in einer Zeile kurz vor dem zu versteuernden Einkommen (zvE): Kinderfreibetrag für das am XX.XX.JJJJ geborene Kind oder so ähnlich.

        Der oder die Kinderfreibeträge wurden beim zvE abgezogen, die Einkommensteuer fällt entsprechend geringer aus. Folgerichtig wird das Kindergeld

        wieder hinzugerechnet, sonst würdet ihr ja doppelt begünstigt. Die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag ist höher als 2.388 €.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo,

          das ist der Vorteil von Gutverdienern.
          Andere müssen mit dem Kindergeld zurecht kommen

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            das ist der Vorteil von Gutverdienern.
            Wo soll da der Vorteil sein? Es wird nur sichergestellt, dass der Kinderfreibetrag steuerfrei bleibt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wo soll da der Vorteil sein?
              Das ist und bleibt ein echter finanzieller Vorteil gegenüber anderen, die weniger verdienen.

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                Das ist und bleibt ein echter finanzieller Vorteil gegenüber anderen, die weniger verdienen.
                Manchmal habe ich den Eindruck, ihr könnt oder wollt nicht rechnen. Das ist ein Nullsummenspiel, man erhält nur die vorher auf den

                Kinderfreibetrag einbehaltene Lohnsteuer zurück und weil die etwas höher war als das Kindergeld, bleibt vermeintlich etwas übrig.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo,

                  @Charlie24,

                  das hatten wir schon mal.
                  Du willst es nicht verstehen.
                  Der eine bekommt 2388 KG. der andere spart 3000.- Steuer und zahlt das KG zurück
                  Ergibt ein Plus von gut 600.-
                  Soviel zu deinem Nullsummenspiel

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Die Diskussion fortzuführen ist müßig. Das Existenzminimum muss nun mal steuerfrei sein und das schafft das Kindergeld allein nicht immer.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Das Existenzminimum muss nun mal steuerfrei sein und das schafft das Kindergeld allein nicht immer.
                      Damit müssen aber die Geringverdiener zufrieden sein!

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                        #12
                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                        Damit müssen aber die Geringverdiener zufrieden sein!
                        Nein, das müssen sie nicht. Wer wirklich wenig verdient, hat bekanntlich Anspruch auf einen Zuschlag zum Kindergeld.

                        https://www.finanztip.de/kindergeld/kindergeldzuschlag/

                        Im Übrigen ist der zutreffende Vergleichsmaßstab bei der Steuerbelastung nicht der Geringverdiener, sondern der Besserverdiener ohne Kinder.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Hallo,

                          Zitat: Wer wirklich wenig verdient, hat bekanntlich Anspruch auf einen Zuschlag zum Kindergeld.
                          Den Zuschlag bekommen Besserverdienende automatisch und ohne Antragsstellung durch den Kinderfreibetrag.
                          Was anderes ist das nämlich nicht.

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                            Damit müssen aber die Geringverdiener zufrieden sein!
                            Formell ja, denn das Kindergeld ist letztlich ein Vorschuss auf den Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag, insofern könnte man genau so gut argumentieren, dass eigentlich der gering Verdienende besser gestellt ist, da er das Kindergeld komplett behalten darf, auch wenn der Steuervorteil geringer ist.

                            Alles weitere geht ins philosophische, nämlich warum jemand, der mehr verdient, vom Kinderfreibetrag, seinen Werbungskosten, seinen Sonderausgaben mehr hat, weil sein Grenzsteuersatz höher ist.

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