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Nach Registrierung bei "Mein Elster" notfalls Erklärung in Papierform möglich?

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    Nach Registrierung bei "Mein Elster" notfalls Erklärung in Papierform möglich?

    Hallo zusammen,

    für die Steuererklärung 2019 (gemeinsame Veranlagung mit Ehefrau) will ich uns bei "Mein Elster" registrieren, Zertifikatsdatei anfordern usw.

    Falls größere Komplikationen auftreten und ich damit nicht klar kommen sollte, ist dann die Abgabe der Erklärung auch in Papierform möglich oder sind wir dann gezwungen, nur noch "Mein Elster" dafür zu verwenden? Müssen die Erklärung ja bis 31. des Monats abgeben.

    Kann die Steuererklärung nach der Registrierung auch über ein gekauftes Steuerprogramm (CD) abgegeben werden oder nur direkt über "Mein Elster"?

    Werden nach der Registrierung unsere persönlichen Daten, die der Steuerbehörde vorliegen, automatisch in unseren Mein-Elster-Account kopiert oder müssen wir das alles selbst rein tippen?


    Gruß el-sta
    Grüße von el-sta

    #2
    Du kannst nach der Registrierung auch ein kommerzielles Steuerprogramm verwenden oder auf Papier einreichen, falls du generell noch auf Papier

    einreichen darfst, also keine Gewinneinkünfte erzielt werden.

    Einige persönliche Daten muss man von Hand eingeben. In die Steuererklärung kann man Stammdaten aus dem Bescheinigungsabruf einfüllen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke dir Charlie24 für die schnelle Info.
      Dann kann ich ja in das neue Abenteuer starten ...
      Grüße von el-sta

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        #4
        Zitat von el-sta Beitrag anzeigen
        will ich uns bei "Mein Elster" registrieren
        Ich an Eurer Stelle würde kein gemeinsames Zertifikat beantragen. Denn nur mit einem Zertifikat auf Basis der Identifikationsnummer könnt ihr z. B. den Bescheinigungsabruf nutzen.

        Also, entscheidet Euch, wer von Euch beiden die Steuererklärungen übermitteln soll.

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          #5
          Danke an L.E.Fant für den Tipp.
          Grüße von el-sta

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