EÜR Kosten für Webhosting und Websiteerstellung eintragen

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  • Mchrist
    Neuer Benutzer
    • 14.07.2020
    • 1

    #1

    EÜR Kosten für Webhosting und Websiteerstellung eintragen

    Hallo zusammen

    Wo kann ich in der EÜR 2019 denn die monatlichen Kosten für das Webhosting meiner Internetseite eintragen? "Aufwendungen für Telekommunikation" scheinen mir dafür nicht in Frage zu kommen, oder doch?

    Außerdem habe ich meine Website selbst erstellt (ist auch das Tätigkeitsfeld meines Nebengewerbes). Die Kosten dafür, auch wenn ich Sie selbst erstellt habe, kann ich doch auch absetzen oder? Falls ja, wo wäre so etwas dann einzutragen?

    Danke für eure Hilfe.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    1. Schau doch mal was es alles gibt in der EÜR: Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten kommt ja sicher nicht in Frage. Ausgaben für eigenes Personal bestimmt auch nicht.

    2. Welche Kosten hattest Du für das Erstellen der Website?

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