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Wechselwirkung versteuertes Trennungsgeld und Entfernungspauschale

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    Wechselwirkung versteuertes Trennungsgeld und Entfernungspauschale

    Hallo zusammen!

    Wenn ich vom 01.01.2019 bis 30.06.2019 Trennungsgeld bezogen habe, welches voll versteuert worden ist, darf ich dann für diesen Zeitraum die Entfernungspauschale noch in Anspruch nehmen?

    schöne Grüße,
    Schelster


    Zuletzt geändert von schelster; 14.07.2020, 16:01.

    #2
    Hallo,

    die Entfernungspauschale hat nichts mit dem Trennungsgeld zu tun

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      die Entfernungspauschale hat nichts mit dem Trennungsgeld zu tun

      Gruß FIGUL
      Hallo und danke fürs Feedback.

      Genau das ist mir eben nicht so klar. Denn immerhin beinhaltet das Trennungsgeld eine Wegstreckenentschädigung für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnort und Dienststätte. Daher klingen Wegstreckenentschädigung und Entfernungspauschale für mich auch nicht so völlig unterschiedlich. Denn man bekommt in beiden Fällen Geld pro zurückgelegten Kilometer. Daher auch meine Unsicherheit, ob ich beides nutzen kann, oder ob ich für die Zeiträume, wo ich Trennungsgeld erhielt, eben keine Entfernungspauschale mehr geltend machen kann.

      schönen Gruß,
      Schelster

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        #4
        Hallo,

        ich kenne Trennungsgeld nur bei doppelter Haushaltsführung
        Bist du Soldat?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Du schreibst, dass das Trennungsgeld nicht steuerfrei war, sondern dem Lohnsteuerabzug unterworfen wurde. Wenn das wirklich stimmt,

          dann kannst du auch die Entfernungspauschale oder bei einer Auswärtstätigkeit Reisekosten geltend machen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Du schreibst, dass das Trennungsgeld nicht steuerfrei war, sondern dem Lohnsteuerabzug unterworfen wurde. Wenn das wirklich stimmt,

            dann kannst du auch die Entfernungspauschale oder bei einer Auswärtstätigkeit Reisekosten geltend machen.
            Danke, genau das wollte ich wissen. Mir war nicht klar, ob sich diese beiden Punkte eventuell ausschließen...

            Schönen Gruß,
            Schelster

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