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11 Aufwendungen für Arbeitsmittel und 13 Fortbildungskosten

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    11 Aufwendungen für Arbeitsmittel und 13 Fortbildungskosten

    Hallo,

    Ich mache gerade über ELSTER meine Steuer für das Jahr 2019 und habe eine Frage zur Anlage N Werbungskosten. Da gibt es zum Einen den Punkt 11 Aufwendungen für Arbeitsmittel und es gibt den Punkt 13 Fortbildungskosten.

    Ich möchte nun als ehemaliger Schüler meine Werbungskosten (wie z.B. Bücher, Laptop, usw.) angeben.
    Unter welchem Punkt muss ich das nun eingeben? Ich finde da keinen Unterschied zwischen den beiden Punkten.
    Über die Suchfunktion habe ich leider nichts dazu gefunden.

    Vielen Dank
    Liebe Grüße Alexander

    #2
    Kosten der allgemeinen Schulausbildung bis zum Abitur sind keine Werbungskosten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Kosten der allgemeinen Schulausbildung bis zum Abitur sind keine Werbungskosten.
      Ich war auf einer Technikerschule Fachrichtung Maschinenbau, was sozusagen eine Weiterbildung ist. Hätte mich besser ausdrücken müssen.

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        #4
        Hallo,

        in ElsterFormuar (da hast du deinen Beitrag erstellt)
        gibt es keinen Punkt 11 und keinen Punkt 13
        Womit erstellst du die Erklärung?
        Bitte nicht antworten: Mit Elster
        Elster ist ein Akronym für ELektronischeSTeuerERklärung

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Zitat von Alexander9999 Beitrag anzeigen
          Da gibt es zum Einen den Punkt 11 Aufwendungen für Arbeitsmittel und es gibt den Punkt 13 Fortbildungskosten.
          Ich finde da keinen Unterschied zwischen den beiden Punkten.
          Hallo Alexander9999,
          ein Fachbuch wäre für mich ein Arbeitsmittel und z. Bsp. eine Teilnahmegebühr an einem Lehrgang Fortbildungkosten.
          Schlussendlich sind es alles Werbungskosten und dein Finanzamt entscheidet, ob es Nachweise anfordert oder nicht, egal wo es eingetragen ist.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            in ElsterFormuar (da hast du deinen Beitrag erstellt)
            gibt es keinen Punkt 11 und keinen Punkt 13
            Womit erstellst du die Erklärung?
            Bitte nicht antworten: Mit Elster
            Elster ist ein Akronym für ELektronischeSTeuerERklärung

            Gruß FIGUL
            Ich erstelle meine Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) bei www.elster.de.

            Und da stehen links bei dem Verzeichnis Anlage N Punkte 1 bis 18.

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              #7
              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

              Hallo Alexander9999,
              ein Fachbuch wäre für mich ein Arbeitsmittel und z. Bsp. eine Teilnahmegebühr an einem Lehrgang Fortbildungkosten.
              Schlussendlich sind es alles Werbungskosten und dein Finanzamt entscheidet, ob es Nachweise anfordert oder nicht, egal wo es eingetragen ist.

              Tschüß
              Okay danke, ich schreibe alles bei Punkt 11 rein und fertig. :-)

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                #8
                Und da stehen links bei dem Verzeichnis Anlage N Punkte 1 bis 18.
                Du hast aber das Thema im Unterforum für ElsterFormular eröffnet und da gibt es diese Untergliederungen nun mal nicht.

                Ich verschiebe das Thema in das richtige Unterforum.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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