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Anlage V - verhältnismäßig zugeordnete Werbungskosten lassen sich nicht eingeben

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    Anlage V - verhältnismäßig zugeordnete Werbungskosten lassen sich nicht eingeben

    Guten Tag zusammen,
    Ich habe folgendes Problem: Bei der Angabe der Werbungskosten werden die Eingaben nicht angenommen, wenn ich eine verhältnismäßige Zuordnung angebe.
    Mir ist klar, dass der Eigenanteil in Prozent angegeben wird. Es funktioniert jedoch nicht, das Programm liefert eine Fehlermeldung für alle Felder und lässt mich daher auch nicht zur nächsten Seite weiter.
    Zwei Dinge die ich für ein Indiz halte, dass hier die Software nicht richtig funktioniert: Schon die übernommenen und damals akzeptierten Beträge vom letzten Jahr werden als falsch markiert und nicht angenommen. 2. Selbst wenn ich mir fiktive Werte ausdenke (Beispiel: Gesamtbetrag: 100, Anteil: 0,10, abzugsfähige Werbungskosten: 90) wird diese Eingabe nicht akzeptiert, ich komme nicht weiter. Ideen, was ich falsch mache?
    LG

    #2
    Der Prozentwert muss jedenfalls mit 2 Nachkommastellen eingegeben werden. Bis 2018 wurde nicht geprüft, ob der eigengenutzte Anteil in % und

    der Werbungskostenbetrag stimmig sind. Wenn die Vorjahresdaten jetzt beanstandet werden, dann hat schon einer der Werte 2018 nicht gestimmt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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