Es ist ja echt praktisch, dass man diverse Daten, die das Finanzamt schon kennt, herunterladen kann.
Praktisch wäre, wenn noch die tatsächlich (per Freistellungsauftrag) freigestellten Kapitalerträge herunterladen könnte.
Das Finanzamt kennt zwar nicht die Freistellungsaufträge (wie ich kürzlich erfahren habe), aber beim Bundeszentralamt für Steuern gibt es eine Datenbank mit den tatsächlich freigestellten Beträgen (kann von den 801,- bzw. 1602,- EUR abweichen ...). Muss also nur noch ELSTER bereitgestellt werden ;-)
-Merkosh
Praktisch wäre, wenn noch die tatsächlich (per Freistellungsauftrag) freigestellten Kapitalerträge herunterladen könnte.
Das Finanzamt kennt zwar nicht die Freistellungsaufträge (wie ich kürzlich erfahren habe), aber beim Bundeszentralamt für Steuern gibt es eine Datenbank mit den tatsächlich freigestellten Beträgen (kann von den 801,- bzw. 1602,- EUR abweichen ...). Muss also nur noch ELSTER bereitgestellt werden ;-)
-Merkosh
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