Download von Bescheinigungen: "Tatsächlich freigestellte Kapitalerträge"

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  • Merkosh
    Neuer Benutzer
    • 15.07.2020
    • 2

    #1

    Download von Bescheinigungen: "Tatsächlich freigestellte Kapitalerträge"

    Es ist ja echt praktisch, dass man diverse Daten, die das Finanzamt schon kennt, herunterladen kann.

    Praktisch wäre, wenn noch die tatsächlich (per Freistellungsauftrag) freigestellten Kapitalerträge herunterladen könnte.

    Das Finanzamt kennt zwar nicht die Freistellungsaufträge (wie ich kürzlich erfahren habe), aber beim Bundeszentralamt für Steuern gibt es eine Datenbank mit den tatsächlich freigestellten Beträgen (kann von den 801,- bzw. 1602,- EUR abweichen ...). Muss also nur noch ELSTER bereitgestellt werden ;-)

    -Merkosh
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Man bekommt doch inzwischen von fast allen Banken die Steuerbescheinigungen elektronisch übermittelt. Da stehen doch die

    tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge drin. Da sehe ich doch, ob da noch Luft zu den Höchstwerten ist.

    Ich sehe es im Übrigen auch auf den Internetseiten meiner Banken. Da wird nicht nur das laufende Jahr angezeigt, sondern auch das Vorjahr.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Merkosh
      Neuer Benutzer
      • 15.07.2020
      • 2

      #3
      Radio Eriwan: Im Prinzip Ja.

      Das gilt aber grundsätzlich auch für alle anderen Bescheinigungen, die ELSTER zum Download anbietet.

      Natürlich kann ich das wie bisher aus einem Wust von Papier zusammenklauben - wie auch die Lohnsteuerbescheinigungsdaten, das Riestergeraffel, Kirchensteuer, Krankenkassenzeug, Lohnersatzleistungen ... aber die vorgenannten Daten kriege ich elegant zusammengefasst bei ELSTER (und damit auch in's Steuerprogramm gesaugt), die freigestellten Kapitalerträge nicht.

      Klar - ich kann auch ohne das überleben, aber schöner wär's schon ...

      Kommentar

      • reckoner
        Erfahrener Benutzer
        • 27.12.2009
        • 5920

        #4
        Hallo,

        aber beim Bundeszentralamt für Steuern gibt es eine Datenbank mit den tatsächlich freigestellten Beträgen
        Mit diesem Betrag kann Elster aber gar nichts anfangen, woher soll die Software wissen ob es in Zeile 12 oder 13 gehört?
        Einzig als Kontrolle wäre das denkbar, also das eine Fehlermeldung kommt wenn die Summe aus Zeile 12 und 13 von dem Datenbankeintrag abweicht.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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