Hallo liebes ElsterForum,
ich sitze gerade an meiner USt-Jahreserklärung und frage mich folgendes:
Worin liegt der Unterschied zwischen einer „steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung/sonstigen Leistung“ gemäß §4 Nr.1, wie ich sie in Zeile 63 (Seite 5) eintrage und einer „nicht steuerbaren sonstigen Leistung" gemäß §18b, die in Zeile 115 (Seite 10) gehört?
Ich habe die Paragraphen zwar im UStG nachgelesen, verliere mich aber im Gesetzestext.
Hier ist kurz mein Anwendungsfall: Ich (Gewerbetreibender, keine Kleinunternehmerregelung) betreibe einen kleinen YouTube-Kanal. Ich erziele damit Werbeeinnahmen, die mir über Google AdSense aus Irland ausgezahlt werden. Ich erbringe also eine Werbedienstleistung im EU-Ausland, wobei sich die USt-Schuld auf den Leistungsempfänger umkehrt.
Erbringe ich nun eine „steuerbefreite, innergmeinschaftliche sonstige Leistung“ nach §4 (--> Zeile 63) oder eine „nicht steuerbare sonstige Leistung“ gemäß §18b (--> Zeile 115)?
Vielen Dank im voraus!
Erik
ich sitze gerade an meiner USt-Jahreserklärung und frage mich folgendes:
Worin liegt der Unterschied zwischen einer „steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung/sonstigen Leistung“ gemäß §4 Nr.1, wie ich sie in Zeile 63 (Seite 5) eintrage und einer „nicht steuerbaren sonstigen Leistung" gemäß §18b, die in Zeile 115 (Seite 10) gehört?
Ich habe die Paragraphen zwar im UStG nachgelesen, verliere mich aber im Gesetzestext.
Hier ist kurz mein Anwendungsfall: Ich (Gewerbetreibender, keine Kleinunternehmerregelung) betreibe einen kleinen YouTube-Kanal. Ich erziele damit Werbeeinnahmen, die mir über Google AdSense aus Irland ausgezahlt werden. Ich erbringe also eine Werbedienstleistung im EU-Ausland, wobei sich die USt-Schuld auf den Leistungsempfänger umkehrt.
Erbringe ich nun eine „steuerbefreite, innergmeinschaftliche sonstige Leistung“ nach §4 (--> Zeile 63) oder eine „nicht steuerbare sonstige Leistung“ gemäß §18b (--> Zeile 115)?
Vielen Dank im voraus!
Erik
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