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Umsatzssteuerfreie Umsätze aus Reverse Charge Rechnungstellung im Ausland

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    Umsatzssteuerfreie Umsätze aus Reverse Charge Rechnungstellung im Ausland

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich habe Rechnungen als Freiberufler im Ausland ohne Umsatzsteuer gestellt, Stichwort Reverse Charge Verfahren.
    Muß ich den von der Umsatzsteuer befreiten Rechnungsbetrag bei der Umsatzsteuer Voranmeldung im Formular angeben? Wenn ja, kann mir vielleicht jemand sagen, an welcher Stelle bei der Umsatzssteuer Voranmeldung im Formular ich den Betrag eingeben muß?

    Vielen Dank für jeder Hilfe im Voraus

    #2
    AW: Umsatzssteuerfreie Umsätze aus Reverse Charge Rechnungstellung im Ausland

    Geben Sie oben rechts im Suchfeld das Stichwort Reverse Charge Verfahren ein und Sie erhalten eine umfangreiche Übersicht, die Ihnen vielleicht schon Ihre Frage klärt.

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      #3
      AW: Umsatzssteuerfreie Umsätze aus Reverse Charge Rechnungstellung im Ausland

      Hallo Korsika,

      wenn ich die Stichworte im Suchfeld eingebe, finde ich leider nichts zu dem Thema.

      Beste Grüße

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        #4
        AW: Umsatzssteuerfreie Umsätze aus Reverse Charge Rechnungstellung im Ausland

        Wenn ich das Stichwort eingebe und dann auf die Suchlupe rechts neben dem Feld klicke werden 38 Beiträge angezeicgt?

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          #5
          AW: Umsatzssteuerfreie Umsätze aus Reverse Charge Rechnungstellung im Ausland

          Zitat von korsika Beitrag anzeigen
          Wenn ich das Stichwort eingebe und dann auf die Suchlupe rechts neben dem Feld klicke werden 38 Beiträge angezeicgt?
          Mit Reverse Charge finde ich 67 Einträge.
          Gruss (S)stiller
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            #6
            AW: Umsatzssteuerfreie Umsätze aus Reverse Charge Rechnungstellung im Ausland

            Zitat von vfxfreelancer Beitrag anzeigen
            ich habe Rechnungen als Freiberufler im Ausland ohne Umsatzsteuer gestellt
            Allein die Fragestellung ist ja schon zum Haareraufen.

            Wenn Du ein Unternehmen in Nepal hast und an einen Schweizer unternehmer Leistungen in Rechnung stellst, dann musst Du das in Deutschland überhaupt nicht erklären!

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