Hilfe bei Anlage AVEÜR

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  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15394

    #31
    Ne, kannst Du nicht.

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    • bobber112
      Benutzer
      • 22.07.2020
      • 93

      #32
      Und wenn ich die normal Abschreibe zusammen mit meinem Modulen, die habe ich ja auch 2018 gekauft und darf die erst nach Fertigstellung also 2019 abschreiben.
      Also quasi als Einheit. keine Chance ?

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #33
        Die Schrauben gehören sicher zu den HK der Anlage, auch die "Steuersoftware" gehört dazu, falls damit eine Software gemeint ist, die die Anlage steuert und

        nicht ein Programm zur Steuererklärung. Das erhöht aber nur die BMG für die AfA, wird also auf 20 Jahre verteilt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • bobber112
          Benutzer
          • 22.07.2020
          • 93

          #34
          Egal Kleinvieh macht auch Mist.

          Und es wird noch besser !
          Ich habe in diesen Jahr meine PV Anlage auch noch erweitert.

          Die Montage Schienen und Dachhacken habe Ende 2019 für 650€ gekauft, als Vorweggenommende Ausgauben unter Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter kann ich das nicht mehr einfügen, weil der Posten mit gut 650 € schon gefüllt ist. Also muss ich das auch in die nächste Steuererklärung 2020 unter AFA verbuchen.

          Na ja, so langam wrd man schlau.

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45997

            #35
            Eine Erweiterung der Anlage kannst du ohnehin nicht getrennt behandeln, Ausgaben dafür musst du unter Zugänge erfassen, sie erhöhen nur die AfA.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • bobber112
              Benutzer
              • 22.07.2020
              • 93

              #36
              Ich würde dann sagen, wir haben es geschafft.

              Noch einmal vielen Dank für deine Gedult und Hilfe.
              LG
              Michael

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              • bobber112
                Benutzer
                • 22.07.2020
                • 93

                #37
                Mist, habe doch noche ein Frage.
                Meine EEG Vergütung habe ich auch mit 19% Umsatzsteuer ausgezahlt bekommen.
                Für diese muss ich doch auch bestimmt eine Umsatzsteuer Erklärung abgeben.

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45997

                  #38
                  Deine Einnahmen als Kleinunternehmer musst du in der Umsatzsteuererklärung natürlich angeben und zwar brutto.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  • L. E. Fant
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.09.2013
                    • 15394

                    #39
                    Wann war das? Du schuldest die Umsatzsteuer dem Finanzamt!

                    Hier handelt es sich natürlich nicht um ein Steuerberatungsforum. Meiner Meinung nach, wenn schon einiges verbockt wurde, solltest Du unbedingt zu einem Steuerberater gehen.

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                    • bobber112
                      Benutzer
                      • 22.07.2020
                      • 93

                      #40
                      Ne die EEG Vergütung habe ich gerade mal vor einer Woche nach 7 Monate Wartezeit erhalten.

                      Ansonsten habe ich nur die eine Sache verbockt.

                      Reicht nicht die Anlage G: Einkünfte aus Gewerbebetrieb für die EEG Vergütung

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                      • L. E. Fant
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.09.2013
                        • 15394

                        #41
                        Die Umsatzsteuer muss im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeführt werden.

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                        • bobber112
                          Benutzer
                          • 22.07.2020
                          • 93

                          #42
                          Hey, ich bin Kleinunterneher und dachte das ich keine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss.

                          Kommentar

                          • L. E. Fant
                            Erfahrener Benutzer
                            • 20.09.2013
                            • 15394

                            #43
                            Du vereinnahmst Umsatzsteuer. Die darfst Du nicht einfach behalten.

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                            • bobber112
                              Benutzer
                              • 22.07.2020
                              • 93

                              #44
                              Ich habe die doch schon unter Anlage G: Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingetragen.

                              Kommentar

                              • Charlie24
                                Erfahrener Benutzer
                                • 14.03.2014
                                • 45997

                                #45
                                Hast du denn deinen Anbieter überhaupt davon unterrichtet, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst?

                                Wenn der dir eine Gutschrift mit Umsatzsteuerausweis erteilt hat, dann ist das so, als hättest du ihm eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis erteilt,

                                was du als Kleinunternehmer ja nicht darfst. Die Gutschrift musst du berichtigen lassen oder die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer abführen.

                                Mit deinen Einkünften hat das nichts zu tun.

                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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