Hilfe bei Anlage AVEÜR

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  • bobber112
    Benutzer
    • 22.07.2020
    • 93

    #46
    Ok, aber der Nettogewinn kommt dann in Anlage G: Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Und in der EÜR Anlage muss ich dannn auch noch auf netto umstellen.
    Stromnetz berlin schickt mir eine neu Rechnung.
    Zuletzt geändert von bobber112; 27.07.2020, 13:16.

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    • FIGUL
      Neuer Benutzer
      • 05.03.2012
      • 8544

      #47
      Zitat von bobber112 Beitrag anzeigen
      Ok, aber der Nettogewinn kommt dann in Anlage G: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
      Hallo,

      gibt es auch einen Bruttogewinn?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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      • bobber112
        Benutzer
        • 22.07.2020
        • 93

        #48
        Ok, ich meinte die netto Einahme in Anlage G: Einkünfte aus Gewerbebetrieb


        Kommen den dann meine Einnahmen immer noch dort hinein, dann aber in Netto

        3 - Betriebseinnahmen (einschließlich steuerfreier Betriebseinnahmen)

        Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer


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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45997

          #49
          In der Anlage G ist der Gewinn aus deiner EÜR zu erklären, deine Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer gehören in die Zeile 11 der EÜR!

          Du vermengst hier immer die EÜR mit der Anlage G !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15394

            #50
            Zitat von bobber112 Beitrag anzeigen
            Ich habe die doch schon unter Anlage G: Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingetragen.
            Wie, hast Du die vereinnahmte Umsatzsteuer aus 2020 in die Anlage G 2019 eingetragen? Einnahmen gehören gar nicht in die Anlage G, sondern in die EÜR.

            Aber nichtsdestotrotz, die Anlagen G und EÜR dienen der Einkommensbesteuerung. Für die Umsatzsteuer musst Du andere Formulare abgeben.

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            • bobber112
              Benutzer
              • 22.07.2020
              • 93

              #51
              Also bevor ich nun ganz durch drehe, fasse ich noch einmal zusammen.

              Mein Stromnetz Berlin schickt mir eine korregierte EEG Vergütung in Netto.
              Diese trage ich wie schon vorher gemacht in Zeile 11 ein, aber diesmal in Netto.

              Nicht des so trotz muss ich doch nun auch den Gewinn in Anlage G: Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingetragen.
              Oder ?

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45997

                #52
                Nicht des so trotz muss ich doch nun auch den Gewinn in Anlage G: Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingetragen.
                Oder ?
                Ja natürlich! Der Gewinn ist das Ergebnis aus den Betriebseinnahmen minus die Betriebsausgaben (z. B. die anteilige AfA).
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • bobber112
                  Benutzer
                  • 22.07.2020
                  • 93

                  #53
                  OK,
                  ich glaube jetzt habe ich das wirklich durch.
                  Und dabei eine Menge gelernt.

                  Nochmals Danke
                  Michael

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                  • bobber112
                    Benutzer
                    • 22.07.2020
                    • 93

                    #54
                    Ich habe noch etwa gefunden wozu ich eine Frage habe.

                    Unter USt 2A steht
                    3 - Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG)


                    Die Zeilen 33 und 34 sind nur auszufüllen, wenn der Umsatz 2018 (zuzüglich Steuer) nicht mehr als 17.500 Euro betragen hat und auf die Anwendung des § 19 Absatz 1 UStG nicht verzichtet worden ist.


                    Da ich im Jahre 2018 nur Ausgaben hatte. Schreibe ich dort unter 33 meine -Summe rein, also die Ausgaben
                    Das selbe betrifft auch Zeile 34, da ich mehr Ausgaben hatte als Einahmen. Müsste ich dort auch - eintragen.

                    Oder verstehe ich das falsch.

                    Kommentar

                    • L. E. Fant
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.09.2013
                      • 15394

                      #55
                      Zitat von bobber112 Beitrag anzeigen
                      Da ich im Jahre 2018 nur Ausgaben hatte. Schreibe ich dort unter 33 meine -Summe rein, also die Ausgaben
                      Nein, da gehören nur Umsätze rein. Natürlich kannst Du dort keine Ausgaben anrechnen!

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                      • bobber112
                        Benutzer
                        • 22.07.2020
                        • 93

                        #56
                        Hallo meine lieben Helfer,
                        da bin ich wieder.

                        Habe heute vom Finanzamt ein Schreiben bekommen.
                        Dort stegt folgendes, zur Bearbeitung der Steuererklärung benötige ich noch folgende Unterlagen bzw.Angaben:
                        Sie haben die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gewählt.

                        In ihrer USt-Erkl.2019 geben Sie steuerplichtige Umsatze des Innergemeinschaftliche Waren und Dienstleistungen iH v. 4150 € an.
                        Möchten sie die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Ansoruch nehmen?
                        Aus welchenunternehmerischen Zusammenhang sind die steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Umsätze entstanden.

                        Dazu hätte ich mal eine Frage.
                        Da ich aus Unwissenheit, damals die Kleinunternehmerregelung gewählt habe, müss ich ja auch die Umsatzsteuer für Wareneinkauf in der EU bezahlen.
                        So habe ich es in der Erklärung auch eingetragen.

                        Da die liebe Dame vom Finanzamt mich so höflich fragt,ob ich die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Ansoruch nehmen möchte, frage ich euch ob man rückwirkend wechseln kann?

                        So bräuchte ich die Ümsatzsteuer nicht abführen.

                        Danke für eure Antworten.

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                        • L. E. Fant
                          Erfahrener Benutzer
                          • 20.09.2013
                          • 15394

                          #57
                          Das wird man wohl mit Elster nicht lösen können.

                          Kommentar

                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45997

                            #58
                            Da die liebe Dame vom Finanzamt mich so höflich fragt,ob ich die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Ansoruch nehmen möchte, frage ich euch ob man rückwirkend wechseln kann?
                            Bisher kannst du noch wechseln. Darauf hatte ich aber im Beitrag #20 bereits hingewiesen:

                            "Du hast dich doch für die Kleinunternehmerregelung entschieden, das steht zumindest im ersten Beitrag. Wenn es dabei bleibt, hast du keine Vorsteuer bezahlt."

                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            • bobber112
                              Benutzer
                              • 22.07.2020
                              • 93

                              #59
                              Danke, das du mich am Beitrag 20 erinnert hast.
                              Da da werde ich mal umzwitchen.

                              Kommentar

                              • bobber112
                                Benutzer
                                • 22.07.2020
                                • 93

                                #60
                                So mein liebes Forum.
                                Ich schon wieder !
                                Ok, ihr habt mir ja schon mächtig geholfen.
                                Dafür danke ich euch!
                                Nun brauche ich schon wieder eure Hilfe, weil ich nun auf Regeslsteuer umgeswitcht bin.
                                Können wir bitte noch einmal die Anlage EÜR durchgehen.

                                Statt: Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG)

                                Kommen meine Einnahmen nun hier hinein: Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen
                                1. EEG Vergütung netto
                                2. Stromdirekt Verbrauch Privat netto

                                Und die Umsatzsteuer der beiden Positionen kommen hier hinein:

                                Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben

                                Ist das so weit richtig?

                                Und werden die Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG netto oder Brutto eingetragen bei Regerlbesteuerungen?

                                Das waren erst einmal meine beiden ersten Fragen.

                                Übrigens, da ich bisher keine Umsatzsteuer auf den Modulen bezahlt habe, hat die liebe Dame vom Finanzamt, mir den Betrag erst einmal gestundet.
                                Diesen muss ich nun auch noch eintragen.

                                Danke
                                Michael

                                Zuletzt geändert von bobber112; 06.09.2020, 07:22.

                                Kommentar

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