Hallo,
ich habe eine kurze Frage bezüglich der Anlage N.
Ich befinde mich in meiner zweiten Ausbildung (Studium) und weiß, dass ich unter Anlage N in den Werbungskosten meine Semestergebühren angeben kann. Ich bin soweit auch fertig. Allerdings habe ich letztes Jahr nur als Minijobber gearbeitet. Das bedeutet ich habe keine Steuern zahlen müssen und habe folglich auch keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Ist es dann richtig, bei den Angaben zum Bruttoarbeitslohn, der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer einfach eine 0 als Eurobetrag anzugeben? Ich habe eine vorläufige Steuerberechnung ohne eine jegliche Eintragung versucht, welche allerdings gescheitert ist, mit der Meldung, dass ich Anlage N ausfüllen sollte. Mit der Eintragung 0 Euro, kann ich eine normale vorläufige Steuerberechnung durchführen. Was ist nun richtig?
MfG
Marcel
ich habe eine kurze Frage bezüglich der Anlage N.
Ich befinde mich in meiner zweiten Ausbildung (Studium) und weiß, dass ich unter Anlage N in den Werbungskosten meine Semestergebühren angeben kann. Ich bin soweit auch fertig. Allerdings habe ich letztes Jahr nur als Minijobber gearbeitet. Das bedeutet ich habe keine Steuern zahlen müssen und habe folglich auch keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Ist es dann richtig, bei den Angaben zum Bruttoarbeitslohn, der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer einfach eine 0 als Eurobetrag anzugeben? Ich habe eine vorläufige Steuerberechnung ohne eine jegliche Eintragung versucht, welche allerdings gescheitert ist, mit der Meldung, dass ich Anlage N ausfüllen sollte. Mit der Eintragung 0 Euro, kann ich eine normale vorläufige Steuerberechnung durchführen. Was ist nun richtig?
MfG
Marcel
Kommentar