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Fahrtkosten bei Personaldienstleister

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    Fahrtkosten bei Personaldienstleister

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei meine erste Steuererklärung zu machen.
    Nun stoße ich auf leichte Probleme...

    Und zwar geht es um die Fahrtkosten.
    Ich habe einen unbefristeten Vertrag bei einem Personaldienstleister seit Mitte 2019.
    Dieser befindet sich ca. 50 km von mir entfernt.
    Mein Einsatzort allerdings war vom Mai bis Ende 2019 nur ca 45 km von mir entfernt.

    Nun habe ich bei Punkt 9 folgendes angegeben:

    -Erste Tätigkeitsstätte Personaldienstleister, bei dem ich in dem oben genannten Zeitraum 3 mal war.
    -Als Sammelpunkt habe ich meinen Einsatzort angegeben und die Angaben komplett ausgefüllt (Arbeitstage/Woche, "Fehltage" und aufgesuchte Tage)

    Dies wird mir nun als folgenden Fehler von Elster angezeigt:
    Angaben zum 2. Sammelpunkt / nächstgelegenen Zugang zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet
    getroffen obwohl die vorherige Angabemöglichkeit nicht verwendet wurde (steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A).

    Was habe ich falsch gemacht, bzw. was muss ich nun wo eingeben?
    Ich bin etwas hilflos, da ich leider trotz nachlesen (von anderen Beträgen) immer noch auf dem Schlauch stehe..

    Ich bin über jede Hilfe dankbar und freu mich auf eure Rückmeldungen.

    Liebe Grüße Cookie


    #2
    Entweder ist dein Einsatzort deine erste Tätigkeitsstätte oder es handelt sich dabei um eine Auswärtstätigkeit.

    Das hängt davon ab, ob du deinem Einsatzort dauerhaft oder nur befristet für weniger als 48 Monate zugeordnet wurdest.

    Ein Sammelpunkt ist dein Einsatzort jedenfalls nicht!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

      Ich war bis Anfang April´20 bei diesem Einsatz also kein ganzes Jahr..

      Dann muss ich dies als Auswärtstätigkeit angeben und den Personaldienstleister als erste Tätigkeitsstätte und gebe dort die gearbeiteten Tage an?
      Habe ich das nun endlich richtig verstanden?

      Fülle ich dann die Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung auch aus?

      Zuletzt geändert von Cookie; 24.07.2020, 15:29.

      Kommentar


        #4
        Es kommt nicht unbedingt darauf an, wie lange du tatsächlich dort gearbeitet hast, sondern darauf, ob die Zuordnung von Anfang an befristet war.

        Das ergibt sich in der Regel aus dem Zuordnungsschreiben. Wenn es sich um Auswärtstätigkeit handelt und deine tägliche Abwesenheit mehr

        als 8 Stunden betragen hat, darfst du für die ersten drei Monate auch Verpflegungsmehraufwand geltend machen.

        Das ist alles Steuerrecht und hat mit der elektronischen Steuererklärung eigentlich nichts zu tun!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ohje, ich merke schon, dass ich darin echt ´ne Niete bin..

          Mein Einsatz war von Anfang an befristet, d.h. es zählt zur Auswärtstätigkeit und ich kann für die ersten 3 Monate auch Verpflegungsmehraufwand angeben.
          Dann muss ich die Fahrtkosten manuell berechnen mit 0,30 €/km, richtig? Darf ich dann nur eine Fahrt angeben oder Hin- und Rückfahrt?


          Ich DANKE Dir vielmals Charlie24 und entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten!

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            #6
            Darf ich dann nur eine Fahrt angeben oder Hin- und Rückfahrt?
            Bei Auswärtstätigkeit darfst du Hin- und Rückfahrt mit 0,30 €/km geltend machen, vorausgesetzt, du bist mit dem PKW gefahren.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Bei Auswärtstätigkeit darfst du Hin- und Rückfahrt mit 0,30 €/km geltend machen, vorausgesetzt, du bist mit dem PKW gefahren.
              Das ist natürlich selbstverständlich und bin ich.

              Nochmals vielen lieben Dank, ohne Dich hätte ich einiges falsch gemacht..

              Ich wünsche ein schönes Wochenende

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