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Geschieden mit Kindern

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    Geschieden mit Kindern

    Folgende Situation: Ex Mann und Ex Frau haben zwei Kinder, die im Wechselmodell 50:50 betreut werden. Gemeldet sind die Kinder beim Vater. Auf der Lohnsteuerkarte ist für beide Elternteile jeweils ein Kind eingetragen.
    Beide Eltern unterhalten ein gemeinsames Konto für die Kinder, welches auf die Ex Frau läuft.
    Beide Eltern zahlen einen monatlichen Betrag X auf dieses Konto.
    Kindergeld wird vom Amt an den Vater gezahlt, der das Geld o.a. gemeinsames Konto zahlt.
    Rechnungen wie Schulhort, u.ä stuerlich relevante Kinderkosten gehen von diesem Konto ab.

    Wie berücksichtigt man nun a) Kindergeld und b) Ausgaben in den Steuererklärungen? Kann man das in Absprache mit dem/der Ex jeweils hälftig angeben oder wird das zwangsweise dem zugeordnet, auf dessen Konto das passiert?
    Zuletzt geändert von ralph_hh; 24.07.2020, 16:29.

    #2
    Jedes Elternteil hat einen Kindergeldanspruch in Höhe des halben Kindergelds. Genau nach dem Anspruch wird ja in den Formularen auch gefragt.

    Sollten Ausgaben absetzbar sein dann gibt man die so an wie sie tatsächlich bezahlt worden sind. Im Zweifel ist eine Aufteilung 50:50 sicherlich möglich.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Jedes Elternteil hat einen Kindergeldanspruch in Höhe des halben Kindergelds. Genau nach dem Anspruch wird ja in den Formularen auch gefragt.
      OK, danke. Dann ist es am Ende egal, auf welchem Konto das zunächst landet und wo das Kind ggf. gemeldet ist?!

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        #4
        So ist es.

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