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Lastschriftmandat erteilt?

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    Lastschriftmandat erteilt?

    Ich habe seit kurzem eine PV-Anlage und muss nun regelmäßig eine UV abschicken. Heute bekam ich eine Mahnung, dass ich die 16 Euro Umsatzsteuer für Juni noch nicht bezahlt habe.
    Ich dachte, eine Einzugsermächtigung erteilt zu haben und wollte das prüfen, finde aber nirgends in meinem Profil eine Info, ob das Mandat vorliegt.
    Kann man das wirklich nirgends sehen oder bin ich nur blind?

    #2
    Kann man das wirklich nirgends sehen oder bin ich nur blind?
    Nein, das kann man nicht sehen! Ein SEPA-Lastschriftmandat muss dem Finanzamt im Übrigen nach wie vor schriftlich erteilt werden.

    Die Formulare gelten jeweils nur für ein bestimmtes Bundesland und sind auf den Internetseiten der Finanzämter verfügbar.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es gibt zwar die Steuerkontenabfrage in Elster. Keine Ahnung ob man das dann sehen könnte.

      Aber für Otto Normalverbraucher ist die Steuerkontenabfrage eigentlich zu teuer, die wird nur von Steuerberatern genutzt. Außerdem bin ich mir nich sicher ob diese schon in allen Bundesländern zur Verfügung steht.

      Grundsätzlich ist Elster (Elektronische Steuererklärung) eine Methode, Deine Steuererklärung an das Finanzamt zu schicken. Das Finanzamt selbst stellt Dir dort nur in Ausnahmefällen Daten zur Verfügung.

      Du kannst aber telefonisch beim Finanzamt nachfragen ob ein Sepa-Mandat vorliegt. Davon unabhängig kannst Du die 16 Euro gleich heute überweisen.

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        #4
        Danke Euch für die Antworten.

        Ich meinte mich zu erinnern, dass ich das Lastschriftmandat im Rahmen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung - Aufnahme einer
        gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit erteilt hatte.

        Eigentlich wäre es doch nur benutzerfreundlich, wenn man irgendwo sehen könnte, ob ein Lastschriftmandat vorliegt oder nicht.
        Auch könnte man auf der Mahnung erwähnen, dass der Betrag mangels Lastschriftmandats nicht eingezogen werden konnte.

        Ich habe das Formular zur Einzugsermächtigung inzwischen gefunden, ausgefüllt und hingefaxt. Werde Mo. sicherheitshalber nochmal beim FA anrufen, ob das damit erledigt ist.

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          #5
          In dem Fragebogen kann man zwar ein Bankkonto für Steuererstattungen angeben, auf der Seite steht aber folgender Hinweis:

          Sofern Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, reichen Sie bitte das hierfür erforderliche SEPA-Lastschriftmandat ein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            In Zeile 73 der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird gefragt: "Das SEPA-Lastschriftmandat wird ausnahmsweise (zum Beispiel wegen Verrechnungswünschen) für diesen Voranmeldungszeitraum widerrufen."
            Das suggeriert, dass ein solches Mandat schon vorliegt.
            Das man so eine Zeile automatisch ausgraut oder unterdrückt, wenn kein Mandat vorhanden ist, ist wahrscheinlich - 51 Jahre, nachdem die Amis auf dem Mond gelandet sind - zu viel erwartet.

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              #7
              Das man so eine Zeile automatisch ausgraut oder unterdrückt, wenn kein Mandat vorhanden ist, ist wahrscheinlich - 51 Jahre, nachdem die Amis auf dem Mond gelandet sind - zu viel erwartet.
              Woher soll das Formular wissen, dass du kein Lastschriftmandat erteilt hast?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Pengpeng Beitrag anzeigen
                Ich meinte mich zu erinnern, dass ich das Lastschriftmandat im Rahmen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung - Aufnahme einer
                gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit erteilt hatte.
                Es gibt da neun Kästchen zum Ankreuzen, je nachdem, ob man alles abbuchen lassen will, oder nur bestimmte Steuerarten, und wenn letzteres, nur die Vorauszahlungen oder auch die Jahreserklärungen. Wenn man da also nicht "alles" angekreuzt hat, kann es sein, dass die Einkommensteuervorauszahlungen abgebucht werden, aber eben nicht die Umsatzsteuervorauszahlungen. Oder umgekehrt. Oder ganz anders

                Und nein, auch mit der Steuerkontoabfrage (die übrigens nur bei einem Login mit Signaturkarte funktioniert) würde man ein SEPA-Mandat nicht sehen. Da würde man zwar ab dem 10. eines Monats die "Sollstellung" der USt-Vorauszahlung gebucht sehen, aber ob die abgebucht wird oder nicht, steht im Steuerkonto auch nicht.

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                  #9
                  Zitat von Pengpeng Beitrag anzeigen
                  Eigentlich wäre es doch nur benutzerfreundlich, wenn man irgendwo sehen könnte, ob ein Lastschriftmandat vorliegt oder nicht
                  Es besteht ja nicht einmal eine Verknüpfung zwischen dem Elster-Konto und einer bestimmten Steuernummer. Freilich, den Datenschutz auszublenden ist tatsächlich oft benutzerfreundlich.

                  Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                  auch mit der Steuerkontoabfrage ... würde man ein SEPA-Mandat nicht sehen
                  Interessant! Danke

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Woher soll das Formular wissen, dass du kein Lastschriftmandat erteilt hast?
                    Immerhin ist das Formular so intelligent, dass es Daten aus meinem Profil übernimmt, fehlerhafte Eingaben erkennt und mir am Schluss eine Versandbestätigung erstellt.
                    Auch bin ich beim Ausfüllen des Formulars eingeloggt. Mein Name, Identifikationsnummer und Steuernummer sind dann dem Formular bekannt.

                    Merkwürdig ist auch, dass man eine Mahnung erhält für etwas, wofür man nie eine Rechnung bekommen hat. Das kennt man allenfalls von Abofallen und ähnlichen unseriösen Anbietern.
                    Erzählt man einem Marsmensch, dass man hier in Deutschland auf Grund einer "Anmeldung" unaufgefordert etwas zahlen muss, er würde sich ungläubig die Augen reiben.

                    Bei Amazon und tausenden anderen Online-Geschäften geht es am Schluss immer an die Kasse. Hier wird ganz klar geregelt, wie und wann die Schuld beglichen wird.
                    Bei Amazon kann ich auch unter Mein Konto/Ihre Zahlungen einsehen, welche Zahlungsarten ich eingerichtet habe und ob ich ein Lastschriftmandat erteilt habe.

                    Über all geht's, warum bekommen die Elster-Leute so naheliegende und benutzerfreundliche Dinge nicht hin?

                    Nachtrag:
                    Es wird immer doller.
                    Sicherheitshalber habe ich bei der Landesfinanzkasse Daun, die mir die Mahnung geschickt hat, angerufen und gefragt, ob sich die Mahnung mit der zugefaxten Einzugsermächtigung erledigt hat. Schließlich stand in der Mahnung: " Bitte zahlen Sie die rückständigen Steuern ... innerhalb einer Woche ... oder erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat innerhalb dieser Woche."
                    Dort sagt mir die Dame, dass ich die Einzugsermächtigung an das für mich zuständige Finanzamt (Bingen-Alzey) und nicht an die Landesfinanzkasse schicken muss.
                    Wo bitte steht das? Muss man das ahnen?
                    Ferner sagt sie, dass ich das per Brief schicken muss, weil ein Fax nicht akzeptiert wird.

                    Darauf hin habe ich die FA-Hotline angerufen und gefragt, ob man eine Einzugsermächtigung auch faxen darf. Antwort: "Ja, können Sie gerne machen."

                    Wie von einem anderen Stern...
                    Zuletzt geändert von Pengpeng; 27.07.2020, 13:43.

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                      #11
                      Die Umsatzsteuer ist mit Abgabe der Voranmeldung fällig. Schließlich hast Du sie ja auch eingenommen, da musst Du nicht warten bist man Dir sagt dass Du sie weiterleiten musst.

                      Die Umsatzsteuer ist eine Selbstveranlagungssteuer. Es ergeht grundsätzlich kein Bescheid. Bei 16 Euro ist auch kein Säumniszuschlag angefallen, Du jammerst hier also auf recht hohem Niveau. Wenn man unternehmerisch tätig ist dann hat man auch gewisse Verpflichtungen, über die man sich informieren muss.

                      Bei den Finanzämtern sind Festsetzung und Erhebung getrennt. Die Kassen pflegen keine Adress- und Zahlungsdaten im System ein. Und ob ein Fax genügt entscheidet ja auch in der freien Wirtschaft immer der zuständige Bearbeiter, nicht jemand den Du willkürlich gefragt hast.

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                        #12
                        Wenn man Unternehmer spielen will ist das halt ein bisschen anspruchsvoller, als bei Amazon eine DVD zu bestellen.

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                          #13
                          Zitat von multi Beitrag anzeigen
                          Wenn man Unternehmer spielen will ist das halt ein bisschen anspruchsvoller, als bei Amazon eine DVD zu bestellen.
                          Eigentlich wollte ich gar kein Unternehmer werden!
                          Ich wollte nur etwas für die Umwelt tun! ... und habe mir eine Fotovoltaik-Anlage auf's Dach gebaut und kam damit ins Finanzamt-Getriebe.

                          Ich bin sicher, viele Leute würden gerne eine Fotovoltaik anschaffen, scheuen aber diese administrativen Hürden.




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                            #14
                            Jedermann kann sich PV aufs Dach schrauben und den Strom einfach selber verbrauchen. Wenn man den nicht einepeist (=verkauft), ist man kein Unternehmer und hat mit dem FInanzamt auch nix zu tun. Dann kann man aber natürlich auch nix "absetzen"

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                              #15
                              Für Fotovoltaik gibt es doch ausreichend Informationsmaterial: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...lagen-2019.pdf
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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