Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Eigenheim mit Photovoltaikanlage gekauft - Hilfe bei Anlage AVEÜR

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Eigenheim mit Photovoltaikanlage gekauft - Hilfe bei Anlage AVEÜR

    Hallo!

    Ich bin bisher gut mit dem Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung zurechtgekommen. Nun habe ich im letzten Jahr ein Eigenheim mit einer auf dem Dach installierten Photovoltaikanlage gekauft. Dadurch muss ich das Formular EÜR ausfüllen, um die AFA einzutragen auch die Anlage AVEÜR. Und genau da hakt es bei der Erstellung der Steuererklärungsunterlagen für 2019. Ich mache das zum ersten Mal und hoffe an dieser Stelle auf Hinweise.

    Gekauft wurde die Anlage von den Vorbesitzern des Hauses 20.09.2001, der Kaufpreis war 18430,62 Euro. Ich habe die Anlage am 08.11.2019 zum Kaufpreis von 11200 Euro übernommen.
    Ich bin soweit gekommen, dass ich in der Anlage AVEÜR im Bereich "Bewegliche Wirtschaftsgüter - Andere" Eintragungen vornehmen muss.
    Nun meine Fragen:
    In Zeile "Anschaffungskosten" ist der ursprüngliche Kaufpreis der Vorbesitzer einzutragen, oder? Nicht der Preis, für den ich die Anlage übernommen habe?
    In Zeile "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes" bin ich mir unsicher - ist dort der von mir gezahlte Kaufpreis einzutragen oder der seit 2001 jährlich um eine Summe x geminderte Kaufpreis der Vorbesitzer?
    Ein Berater aus einem Finanzamt sagte mir, dass ich als AFA den Kaufpreis 11200 Euro durch die Restlaufzeit in Monaten der restlichen Laufzeit teilen und dann mit zwei Monaten für 2019 (da ich im November gekauft habe) multiplizieren kann. Da die Anlage rechnerisch im November 2001 in Betrieb ging, wäre die angenommene Lebensdauer im November 2026 angelaufen. Bis dahin wären es vom November 2019 gerechnet genau sieben Jahre oder 84 Monate. Das würde bedeuten, ich setze als AFA 266,67 Euro ein ((11200 *2))/84). Stimmt das so?
    Alle weiteren Zeilen würde ich jetzt intuitiv frei lassen - ist das in Ordnung oder fehlt noch etwas?

    Ich habe versucht, mich im Vorhinein zu informieren, aber an dieser Stelle komme ich allein nicht weiter. Ich freue mich auf hilfreiche Hinweise!

    Danke und Gruß
    Christian

    #2
    Die Fragen betreffen alle Steuerrecht, aber der Finanzamtsmitarbeiter hat sie doch bereits beantwortet. Du hast die Anlage zum Preis von

    11.200,00 € gekauft, das sind deine Anschaffungskosten, die du 2019 unter Anschaffungskosten und zusätzlich unter Zugänge erfasst.

    Nach Abzug der AfA von 266,67 € verbleibt Ende 2019 ein Restbuchwert von 10.933.33 €, der dann 2020 unter Buchwert zu Beginn vorzutragen ist.

    Buchwert zu Beginn 2019 hattest du die Anlage ja noch nicht gekauft, das kannst du 2019 leer lassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24!

      Danke für Deine Antwort! Der Finanzamtsmitarbeiter hat es mir gesagt, da hast Du Recht. Ich wusste die Informationen bloß nicht richtig zuzuordnen. Ich war unsicher, ob in das Feld meine Anschsffungskosten oder die der Vorbesitzer bei Neukauf der Anlage einzusetzen sind. Zumal auch nach dem Datum der ersten Inbetriebsetzung gefragt wird. Deshalb war ich unsicher, welcher Zeitpunkt und zugehörige Zahlen nun relevant sind. Die vom damaligen Neukauf durch die Vorbesitzer oder der Kauf im Rahmen der Übernahme jetzt durch mich.
      Mit Deiner Erklärung ist es nun aber klar - Danke!

      Viele Grüße
      Christian

      Kommentar


        #4
        Die Werte des Rechtsvorgängers wären für dich nur dann relevant gewesen, wenn du das Haus samt der Anlage geerbt hättest.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ok, das ist nicht der Fall. Ich habe das Haus ganz "normal" gekauft.

          Kommentar


            #6
            Die Daten des Vorbesitzers sind eigentlich nur für die restliche AfA-Laufzeit relevant, wobei mir jetzt noch aufgefallen ist, dass du von 25 Jahren Nutzungsdauer

            ausgehst. Üblich sind bei neuen Anlagen eigentlich nur mehr 20 Jahre, aber deine 25 Jahre sind auch nicht verboten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hallo!

              Die 25 Jahre sagte mir auch der Mitarbeiter vom Finanzamt. Wenn das ok ist, dann nehme ich die als Nutzungsdauer. Die 25 Jahre laufen ab dem Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme.

              Gruß
              Christian

              Kommentar


                #8
                Bei dem Preis, den du für die gebrauchte Anlage bezahlt hast, ist das mit der jetzt kalkulierten Restnutzungsdauer schon in Ordnung.

                Mit seinen 25 Jahren hat der Finanzbeamte allerdings nicht wirklich recht. Der AfA-Zeitraum 20 Jahre (5% jährlich bei linearer AfA) ist in der Finanzverwaltung

                nicht umstritten:

                https://www.finanzamt.bayern.de/Info...lagen-2019.pdf

                https://photovoltaiksolarstrom.com/a...-photovoltaik/
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X