Hallo!
Ich bin bisher gut mit dem Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung zurechtgekommen. Nun habe ich im letzten Jahr ein Eigenheim mit einer auf dem Dach installierten Photovoltaikanlage gekauft. Dadurch muss ich das Formular EÜR ausfüllen, um die AFA einzutragen auch die Anlage AVEÜR. Und genau da hakt es bei der Erstellung der Steuererklärungsunterlagen für 2019. Ich mache das zum ersten Mal und hoffe an dieser Stelle auf Hinweise.
Gekauft wurde die Anlage von den Vorbesitzern des Hauses 20.09.2001, der Kaufpreis war 18430,62 Euro. Ich habe die Anlage am 08.11.2019 zum Kaufpreis von 11200 Euro übernommen.
Ich bin soweit gekommen, dass ich in der Anlage AVEÜR im Bereich "Bewegliche Wirtschaftsgüter - Andere" Eintragungen vornehmen muss.
Nun meine Fragen:
In Zeile "Anschaffungskosten" ist der ursprüngliche Kaufpreis der Vorbesitzer einzutragen, oder? Nicht der Preis, für den ich die Anlage übernommen habe?
In Zeile "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes" bin ich mir unsicher - ist dort der von mir gezahlte Kaufpreis einzutragen oder der seit 2001 jährlich um eine Summe x geminderte Kaufpreis der Vorbesitzer?
Ein Berater aus einem Finanzamt sagte mir, dass ich als AFA den Kaufpreis 11200 Euro durch die Restlaufzeit in Monaten der restlichen Laufzeit teilen und dann mit zwei Monaten für 2019 (da ich im November gekauft habe) multiplizieren kann. Da die Anlage rechnerisch im November 2001 in Betrieb ging, wäre die angenommene Lebensdauer im November 2026 angelaufen. Bis dahin wären es vom November 2019 gerechnet genau sieben Jahre oder 84 Monate. Das würde bedeuten, ich setze als AFA 266,67 Euro ein ((11200 *2))/84). Stimmt das so?
Alle weiteren Zeilen würde ich jetzt intuitiv frei lassen - ist das in Ordnung oder fehlt noch etwas?
Ich habe versucht, mich im Vorhinein zu informieren, aber an dieser Stelle komme ich allein nicht weiter. Ich freue mich auf hilfreiche Hinweise!
Danke und Gruß
Christian
Ich bin bisher gut mit dem Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung zurechtgekommen. Nun habe ich im letzten Jahr ein Eigenheim mit einer auf dem Dach installierten Photovoltaikanlage gekauft. Dadurch muss ich das Formular EÜR ausfüllen, um die AFA einzutragen auch die Anlage AVEÜR. Und genau da hakt es bei der Erstellung der Steuererklärungsunterlagen für 2019. Ich mache das zum ersten Mal und hoffe an dieser Stelle auf Hinweise.
Gekauft wurde die Anlage von den Vorbesitzern des Hauses 20.09.2001, der Kaufpreis war 18430,62 Euro. Ich habe die Anlage am 08.11.2019 zum Kaufpreis von 11200 Euro übernommen.
Ich bin soweit gekommen, dass ich in der Anlage AVEÜR im Bereich "Bewegliche Wirtschaftsgüter - Andere" Eintragungen vornehmen muss.
Nun meine Fragen:
In Zeile "Anschaffungskosten" ist der ursprüngliche Kaufpreis der Vorbesitzer einzutragen, oder? Nicht der Preis, für den ich die Anlage übernommen habe?
In Zeile "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes" bin ich mir unsicher - ist dort der von mir gezahlte Kaufpreis einzutragen oder der seit 2001 jährlich um eine Summe x geminderte Kaufpreis der Vorbesitzer?
Ein Berater aus einem Finanzamt sagte mir, dass ich als AFA den Kaufpreis 11200 Euro durch die Restlaufzeit in Monaten der restlichen Laufzeit teilen und dann mit zwei Monaten für 2019 (da ich im November gekauft habe) multiplizieren kann. Da die Anlage rechnerisch im November 2001 in Betrieb ging, wäre die angenommene Lebensdauer im November 2026 angelaufen. Bis dahin wären es vom November 2019 gerechnet genau sieben Jahre oder 84 Monate. Das würde bedeuten, ich setze als AFA 266,67 Euro ein ((11200 *2))/84). Stimmt das so?
Alle weiteren Zeilen würde ich jetzt intuitiv frei lassen - ist das in Ordnung oder fehlt noch etwas?
Ich habe versucht, mich im Vorhinein zu informieren, aber an dieser Stelle komme ich allein nicht weiter. Ich freue mich auf hilfreiche Hinweise!
Danke und Gruß
Christian
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