Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Eigenheim mit Photovoltaikanlage gekauft - Frage zu einzureichenden Unterlagen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Eigenheim mit Photovoltaikanlage gekauft - Frage zu einzureichenden Unterlagen

    Hallo zusammen!

    Neben meiner etwas spezielleren Anfrage zur Anlage AVEÜR habe ich noch eine allgemeinere Frage. Der Kontext ist wie folgt: Ich habe im November 2019 ein Eigenheim mit einer darauf montierten Solaranlage gekauft. Dadurch wurde ich zum Gewerbetreibenden. Das Gewerbe ist angemeldet worden, ich möchte die Kleinunternehmerregelung nutzen, da die Umsätze unterhalb vpn 17500 Euro bleiben.
    Meine Frage geht in die Richtung, welche Formulare ich für 2019 einreichen muss.Ich bitte euch um ein kritisches Lesen und Hinweise zu Ergänzungen bzw. zu möglichen Weglassungen.
    - Einkommensteuererklärung mit den für mich relevanten Anlagen (unter anderem Anlage G wegen der Photovoltaikanlage)
    - EÜR für die Photovoltaikanlage mit Anlage AVEÜR
    - muss ich zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? Im Gespräch mit einem Mitarbeiter eines Finanzamtes fiel dieser Begriff. Da ich die Anlage als Kleinunternehmer betreibe, ist die Umsatzsteuer für mich eigentlich nicht relevant, oder?
    - im Gespräch mit dem Mitarbeiter eines Finanzamtes fiel ebenfalls der Begriff "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung". Ist das für mich relevant? Im Gespräch ging es zunächst auch darum, ob ich diese Photovoltaikanlage mit einer zweiten Person gemeinsam kaufe. Ich kann leider nicht mehr rekonstruieren, ob sich die Notwendigkeit des Ausfüllens der "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" darauf bezog oder ob ich dieses Formular auch dann ausfüllen muss, wenn ich die Photovoltaikanlage allein Kaufe (so wie geschehen).

    Ich habe bisher immer "nur" die normale Einkommenssteuererklärung ohne diesen Rattenschwanz zur Photovoltaikanlage gemacht, deshalb die vielen Fragen. Ich hoffe auf hilfreiche Hinweise!

    Danke und Gruß
    Christian

    #2
    Zitat von topasgrün Beitrag anzeigen
    - Einkommensteuererklärung mit den für mich relevanten Anlagen (unter anderem Anlage G wegen der Photovoltaikanlage)
    Natürlich.

    Zitat von topasgrün Beitrag anzeigen
    - EÜR für die Photovoltaikanlage mit Anlage AVEÜR
    Ja.

    Zitat von topasgrün Beitrag anzeigen
    - muss ich zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
    Genau.

    Zitat von topasgrün Beitrag anzeigen
    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
    Ne.

    Kommentar


      #3
      Eine Umsatzsteuererklärung müssen Kleinunternehmer nicht in jedem Bundesland einreichen, in den meisten allerdings schon.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo Charlie24!

        Dann mache ich das sicherheitshalber. Ich wohne in Brandenburg.

        Gruß
        Christian

        Kommentar


          #5
          Die paar Zeilen sind ja schnell ausgefüllt. Mein ELSTER verlangt eventuell auch eine Angabe in Zeile 22, da musst du dann etwas aussuchen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Eine Umsatzsteuererklärung müssen Kleinunternehmer nicht in jedem Bundesland einreichen, in den meisten allerdings schon.
            Für mich sieht das Ausgangsposting so aus als hätte der Finanzbeamte schon auf die Notwendigkeit der Umsatzsteuererklärung hingewiesen.

            Kommentar


              #7
              Hallo L.E.Fant!

              Dss stimmt, ich hatte das aber im Eingangspost nochmal nachgefragt.

              Gruß
              Christian

              Kommentar


                #8
                Zitat von topasgrün Beitrag anzeigen
                Dss stimmt, ich hatte das aber im Eingangspost nochmal nachgefragt.
                Habs ja auch beantwortet

                Kommentar

                Lädt...
                X