Hallo zusammen!
Neben meiner etwas spezielleren Anfrage zur Anlage AVEÜR habe ich noch eine allgemeinere Frage. Der Kontext ist wie folgt: Ich habe im November 2019 ein Eigenheim mit einer darauf montierten Solaranlage gekauft. Dadurch wurde ich zum Gewerbetreibenden. Das Gewerbe ist angemeldet worden, ich möchte die Kleinunternehmerregelung nutzen, da die Umsätze unterhalb vpn 17500 Euro bleiben.
Meine Frage geht in die Richtung, welche Formulare ich für 2019 einreichen muss.Ich bitte euch um ein kritisches Lesen und Hinweise zu Ergänzungen bzw. zu möglichen Weglassungen.
- Einkommensteuererklärung mit den für mich relevanten Anlagen (unter anderem Anlage G wegen der Photovoltaikanlage)
- EÜR für die Photovoltaikanlage mit Anlage AVEÜR
- muss ich zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? Im Gespräch mit einem Mitarbeiter eines Finanzamtes fiel dieser Begriff. Da ich die Anlage als Kleinunternehmer betreibe, ist die Umsatzsteuer für mich eigentlich nicht relevant, oder?
- im Gespräch mit dem Mitarbeiter eines Finanzamtes fiel ebenfalls der Begriff "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung". Ist das für mich relevant? Im Gespräch ging es zunächst auch darum, ob ich diese Photovoltaikanlage mit einer zweiten Person gemeinsam kaufe. Ich kann leider nicht mehr rekonstruieren, ob sich die Notwendigkeit des Ausfüllens der "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" darauf bezog oder ob ich dieses Formular auch dann ausfüllen muss, wenn ich die Photovoltaikanlage allein Kaufe (so wie geschehen).
Ich habe bisher immer "nur" die normale Einkommenssteuererklärung ohne diesen Rattenschwanz zur Photovoltaikanlage gemacht, deshalb die vielen Fragen. Ich hoffe auf hilfreiche Hinweise!
Danke und Gruß
Christian
Neben meiner etwas spezielleren Anfrage zur Anlage AVEÜR habe ich noch eine allgemeinere Frage. Der Kontext ist wie folgt: Ich habe im November 2019 ein Eigenheim mit einer darauf montierten Solaranlage gekauft. Dadurch wurde ich zum Gewerbetreibenden. Das Gewerbe ist angemeldet worden, ich möchte die Kleinunternehmerregelung nutzen, da die Umsätze unterhalb vpn 17500 Euro bleiben.
Meine Frage geht in die Richtung, welche Formulare ich für 2019 einreichen muss.Ich bitte euch um ein kritisches Lesen und Hinweise zu Ergänzungen bzw. zu möglichen Weglassungen.
- Einkommensteuererklärung mit den für mich relevanten Anlagen (unter anderem Anlage G wegen der Photovoltaikanlage)
- EÜR für die Photovoltaikanlage mit Anlage AVEÜR
- muss ich zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? Im Gespräch mit einem Mitarbeiter eines Finanzamtes fiel dieser Begriff. Da ich die Anlage als Kleinunternehmer betreibe, ist die Umsatzsteuer für mich eigentlich nicht relevant, oder?
- im Gespräch mit dem Mitarbeiter eines Finanzamtes fiel ebenfalls der Begriff "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung". Ist das für mich relevant? Im Gespräch ging es zunächst auch darum, ob ich diese Photovoltaikanlage mit einer zweiten Person gemeinsam kaufe. Ich kann leider nicht mehr rekonstruieren, ob sich die Notwendigkeit des Ausfüllens der "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" darauf bezog oder ob ich dieses Formular auch dann ausfüllen muss, wenn ich die Photovoltaikanlage allein Kaufe (so wie geschehen).
Ich habe bisher immer "nur" die normale Einkommenssteuererklärung ohne diesen Rattenschwanz zur Photovoltaikanlage gemacht, deshalb die vielen Fragen. Ich hoffe auf hilfreiche Hinweise!
Danke und Gruß
Christian
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