Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Anlage EÜR, vielleicht kann mir jemand helfen. Für die freiberufliche Tätigkeit als Dozentin (Angehörige freier Berufe) muss ich eine EÜR ausfüllen. Bislang hat es damit nie Probleme gegeben. Soweit konnte ich auch den Gewinn ermitteln, damit ich ihn in die Anlage S der ESt-Erklärung eintragen kann. Bei der EÜR kommt nun allerdings eine Fehlermeldung, bei der ich nicht weiter weiß.
In Abschnitt 7 "Entnahmen und Einlagen im Sinne des §4, Abs. 4a EStG" wird mir angezeigt, dass
Diesen Fall hatte ich noch nie und ich bin dezent überfordert damit, da sich mir auch aus dem Gesetzestext nicht erschließt, was dort hingehört.
Kann mir das vielleicht jemand erklären?
Ich hoffe und bange und warte (nahezu vollständig verzweifelt)!
Allen einen schönen Dienstag!
Freundliche Grüße,
Mrs. Mabuse
ich habe eine Frage zur Anlage EÜR, vielleicht kann mir jemand helfen. Für die freiberufliche Tätigkeit als Dozentin (Angehörige freier Berufe) muss ich eine EÜR ausfüllen. Bislang hat es damit nie Probleme gegeben. Soweit konnte ich auch den Gewinn ermitteln, damit ich ihn in die Anlage S der ESt-Erklärung eintragen kann. Bei der EÜR kommt nun allerdings eine Fehlermeldung, bei der ich nicht weiter weiß.
In Abschnitt 7 "Entnahmen und Einlagen im Sinne des §4, Abs. 4a EStG" wird mir angezeigt, dass
Die Entnahmen in Zeile 125 und die Einlagen in Zeile 126 zwingend einzutragen sind
Kann mir das vielleicht jemand erklären?
Ich hoffe und bange und warte (nahezu vollständig verzweifelt)!
Allen einen schönen Dienstag!
Freundliche Grüße,
Mrs. Mabuse
Kommentar