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Probleme bei der EÜR || Dozententätigkeit

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    Probleme bei der EÜR || Dozententätigkeit

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Anlage EÜR, vielleicht kann mir jemand helfen. Für die freiberufliche Tätigkeit als Dozentin (Angehörige freier Berufe) muss ich eine EÜR ausfüllen. Bislang hat es damit nie Probleme gegeben. Soweit konnte ich auch den Gewinn ermitteln, damit ich ihn in die Anlage S der ESt-Erklärung eintragen kann. Bei der EÜR kommt nun allerdings eine Fehlermeldung, bei der ich nicht weiter weiß.
    In Abschnitt 7 "Entnahmen und Einlagen im Sinne des §4, Abs. 4a EStG" wird mir angezeigt, dass
    Die Entnahmen in Zeile 125 und die Einlagen in Zeile 126 zwingend einzutragen sind
    Diesen Fall hatte ich noch nie und ich bin dezent überfordert damit, da sich mir auch aus dem Gesetzestext nicht erschließt, was dort hingehört.

    Kann mir das vielleicht jemand erklären?

    Ich hoffe und bange und warte (nahezu vollständig verzweifelt)!

    Allen einen schönen Dienstag!

    Freundliche Grüße,

    Mrs. Mabuse

    #2
    Hallo mrs_mabuse,

    das einzige neue in 2019 daran ist, dass jetzt nicht nur Zahlen sondern auch Text eingetragen werden muss.
    Wenn das bei dir nicht in Frage kommt schreibst du eben in Zeile 125 keine Entnahmen und 0,00 Euro und in Zeile 126 keine Einlagen und 0;00 Euro

    Tschüß

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      #3
      Diesen Fall hatte ich noch nie und ich bin dezent überfordert damit, da sich mir auch aus dem Gesetzestext nicht erschließt, was dort hingehört.
      Zumindest bei den Entnahmen wird in der Hilfe beispielhaft erläutert, was alles darunter fällt. Dass man keine Entnahmen tätigt, ist unwahrscheinlich !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo , wenn Du in Deiner EÜR keine Schuldzinsen geltend machst, interessiert sich das Finanzamt nicht für die Entnahmen. Bei Einlagen würde ich zumindest den Betrag ( falls vorhanden )aus Zeile 84 ( Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge) eintragen. In Zeile 125 habe ich bei Bezeichnung eingetragen: Entnahmen und als Betrag 0,00. In Zeile 126 habe ich bei Bezeichnung eingetragen : Einlagen und den Betrag aus Zeile 84. Der muss da mindestens rein.

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