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    Zukunftssicherung

    Hallo zusammen,

    in meine Lohnsteuerbescheinigung gibt es Beiträge am Zeilen 35. "In 3. enthaltener steuerpfl. Zuschuss des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung" und 36. "Beitrag des Arbeitnehmers zur Zukunftssicherung". Muss ich diese Beiträge angeben? Wenn ja, wo?

    Vielen Dank im Voraus

    David

    #2
    Seit wann zahlst du diese Beiträge? Wenn das erst nach 2005 begonnen hat, gehört der Wert aus Nummer 36 nicht in die Erklärung,

    der AG-Zuschuss aus Nummer 35 ohnehin nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort.
      Diese Beiträge zahlte ich auch letztes Jahr (ich bin steuerpflichtig seit 2018).
      Ok, dann kann ich es vernachlässigen.

      Viele Grüße

      David

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        #4
        Zitat von dcaforio Beitrag anzeigen
        ich bin steuerpflichtig seit 2018
        Das heißt Du hast vorher im Ausland gewohnt?

        Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig

        Kommentar


          #5
          Ja.

          Viele Grüße

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