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Anlage N - Versorgungsbezüge

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    Anlage N - Versorgungsbezüge

    Hallo zusammen,

    online ist ja noch komplizierter als die Papierform :-(

    Mein Mann war Rentner, bekam aber weiterhin vom Arbeitgeber Zuschüsse zum Firmenticket. Somit hatte er eine Anlage N, mit Beträgen in den Feldern 3 und 8.
    Wo muss das denn nun in der Online-Version eingetragen werden? Ein Äquivalent zu diesem Feld 8 (in 3. enthaltene Versorgungsbezüge) finde ich nirgends.
    Hat jemand eine Idee?

    Schon mal danke im Voraus.
    rdfcargo

    #2
    Das sollte doch in die Zeile 11 (auf Seite 3) passen.

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      #3
      Da steht "im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 6 enthalten". In Zeile 6 ind der Lohnsteuerbescheinigung steht aber die Kirchensteuer. Oder meinen die jetzt Zeile 6 des Online-Formulars?

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        #4
        Ich habe das gerade mal ausprobiert und bekomme eine Fehlermeldung:
        "Beim 1. Versorgungsbezug müssen der Betrag der steuerbegünstigten Versorgungsbezüge, die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung und das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung gemeinsam angegeben werden"
        In Nummer 29 steht aber nichts drin.

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          #5
          Zitat von rdfcargo Beitrag anzeigen
          Da steht "im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 6 enthalten". In Zeile 6 ind der Lohnsteuerbescheinigung steht aber die Kirchensteuer. Oder meinen die jetzt Zeile 6 des Online-Formulars?
          Natürlich ist die Zeile 6 der Anlage N gemeint, wenn in der Anlage N ein Verweis auf Zeile 6 steht.


          Zitat von rdfcargo Beitrag anzeigen
          In Nummer 29 steht aber nichts drin.
          Ich kenn mich da nicht aus. Hast Du's schon mit einer Null probiert?

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            #6
            Oder meinen die jetzt Zeile 6 des Online-Formulars?
            Ja, die meinen die Zeile 6 der Anlage N, dort steht der Bruttoarbeitslohn aus Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung.

            Die Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung muss der Arbeitgeber aber ausfüllen. Wenn du den Monatswert des Zuschusses kennst,

            kannst du dir vorerst damit behelfen, als BMG für den Versorgungsfreibetrag den 12-fachen Betrag einzutragen. Ohne den Eintrag kann

            die Erklärung nicht übermittelt werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ich kenn mich da nicht aus. Hast Du's schon mit einer Null probiert?
              Null ist sicher falsch!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zumindest geht die 0 bei der Fehlerprüfung glatt durch...
                Das Feld hat der Arbeitgeber nie ausgefüllt, und bei den Elster-Papierformularen war das auch nie ein Problem.
                Ich probiere das jetzt einfach mal so.
                Danke für die Hilfe!

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                  #9
                  Hallo,

                  Bei den Papierformularen konntest du reinschreiben, was du wolltest.
                  Wie sollten auch die Felder vor der Bearbeitung überprüft werden.
                  Bei den elektr.Erklärungen sind Prüfroutinen eingebaut, was logischerweise bei Papier nicht geht

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Ich probiere das jetzt einfach mal so.
                    Bei Eingabe eines 0-Werts wird allerdings kein Versorgungsfreibetrag berücksichtigt, auch der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag fällt unter den Tisch.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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