Nebeneinkommen bei ALGI in ESt?

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  • bartleby.inc
    Neuer Benutzer
    • 29.07.2020
    • 5

    #1

    Nebeneinkommen bei ALGI in ESt?

    Unter welchen Umständen muss ich Nebeneinkommen während ALG I Bezug in der ESt Erklärung angeben? ggf wie und wo in MeinElster? Konkret frage ich für den Fall Freiberufler, Kleinunternehmer, Gewinn per EÜR.

    Die Einnahmen werden ja mit dem ALG verrechnet, so dass nur ein Freibetrag von 165 monatlich (plus Werbungskosten) übrig bleibt. Der würde sich per ESt weiter reduzieren und das scheint mir unplausibel. Daher: ist das denn überhaupt steuer- und/oder angabepflichtig?

    Habe bei umfangreicher Suche keine Hinweise dazu gefunden. Wäre prima, wenn jemand helfen könnte
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    zum Verständnis:
    Du hast gleichzeitig Alg1 bezogen, warst Freiberufler mit Nebenjob?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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    • bartleby.inc
      Neuer Benutzer
      • 29.07.2020
      • 5

      #3
      FIGUL Nicht alle drei zugleich. Während ALG I zählte die Tätigkeit als Nebenjob (zum ALG) gemäß https://www.arbeitsagentur.de/das-mu...beitslosengeld. Nach ALG I begann hauptberufliche Selbstständigkeit in freiem Beruf

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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Entgeltersatzleistungen gehören auf Seite 6 des Hauptvordrucks in Zeile 38.

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        • bartleby.inc
          Neuer Benutzer
          • 29.07.2020
          • 5

          #5
          L. E. Fant Ich meine was anderes. Nämlich die Zuflüsse aus der Nebentätigkeit zum ALG I. Wenn es z.B. durch diese Tätigkeit in einem Monat 500 Zufluss gab, was ist davon steuer- und/oder angabepflichtig? Alles, nichts, nur der Freibetrag?

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          • FIGUL
            Neuer Benutzer
            • 05.03.2012
            • 8544

            #6
            Hallo,

            du gibst die Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N.
            oder war es ohne Lohnsteuerkarte?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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            • bartleby.inc
              Neuer Benutzer
              • 29.07.2020
              • 5

              #7
              war ohne Lohnsteuerkarte. Nur einfache Rechnungen als Kleinunternehmer.

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              • FIGUL
                Neuer Benutzer
                • 05.03.2012
                • 8544

                #8
                Hallo,

                ja was denn? Kleinunternehmer als Nebenjob?
                Dafür muust du EÜR, Umsatzsteuererklärung, Anlage G ausfüllen
                und siehe Beitrag#4

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                • bartleby.inc
                  Neuer Benutzer
                  • 29.07.2020
                  • 5

                  #9
                  Das ist mir jetzt neu. Tut mir leid, dass es missverständlich war.
                  Vielen Dank!

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