Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

AFA im zweiten Jahr eintragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    AFA im zweiten Jahr eintragen

    Hallo,

    auch ich kann erstaunlicherweise mittlerweile eine Steuererklärung abgeben, auch wenn mein deutsch nicht das beste ist. Ich habe jetzt allerdings doch Probleme mit den Begriffen zu AFA.

    Ich habe 2018 ein Notebook gekauft und bereits für 2018 zu einem Drittel abschreiben lassen. Jetzt im zweiten Jahr bin ich mir nicht so sicher wie ich dies eintragen soll (siehe Anhang, was ich für 2018 eingetragen habe). Bleibt der Betrag 2150 einfach bestehen und muss ich in der zweiten Zeile nun anstelle von 1434 nun 716 eintragen? Das würde ich jetzt nämlich machen, allerdings verunsichern mich doch die anderen Zeilen etwas und kann ich es leider auch nicht ergooglen....

    Wäre für jeden Input dankbar.

    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
    Diese Galerie hat 1 Bilder
    Zuletzt geändert von soul_hawk; 30.07.2020, 13:22.

    #2
    Ich habe 2018 ein Notebook gekauft und bereits für 2018 zu einem Drittel abschreiben lassen.
    Das war bei einer Anschaffung im November 2018 allerdings bereits falsch. Du hättest 2018 nur 2 Monate abschreiben dürfen,

    das wären nicht mehr als 119,44 € gewesen. Erst im Jahr 2019 beträgt die AfA dann ein Drittel, das sind zwischen 716,33 und 716,66 €,

    je nachdem ob ein Erinnerungswert berücksichtigt wird oder nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das war bei einer Anschaffung im November 2018 allerdings bereits falsch. Du hättest 2018 nur 2 Monate abschreiben dürfen,

      das wären nicht mehr als 119,44 € gewesen. Erst im Jahr 2019 beträgt die AfA dann ein Drittel, das sind zwischen 716,33 und 716,66 €,

      je nachdem ob ein Erinnerungswert berücksichtigt wird oder nicht.
      OK, aber das würde ich dann trotz des Fehlers für 2019 dann so wie oben beschrieben eintragen?

      Kommentar


        #4
        Zitat von soul_hawk Beitrag anzeigen

        OK, aber das würde ich dann trotz des Fehlers für 2019 dann so wie oben beschrieben eintragen?
        In deinem Bild fehlt bisher noch der AfA-Eintrag für 2019.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          In deinem Bild fehlt bisher noch der AfA-Eintrag für 2019.
          Ja, weil das Bild zur Verdeutlichung ja aus dem Formular von 2018 kopiert ist. Mein Frage waere wo und wie ich die zweite Abschreibung eintragen wuerde?
          Wuerde ich theoretisch hierzu einfach den vorherigen Restbetrag auf den Neuen setzen? Also von den 1434 auf 716 gehen?

          Kommentar


            #6
            Die jährliche Abschreibung ist unter AfA einzutragen, wo sonst?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X