Hallo,
für meine Steuererklärung 2019 ergibt sich folgender Sachverhalt:
Steuern auf das Einkommen für Januar 2019 wurden bereits in Österreich (Besteuerungsrecht) gezahlt. Da ich nicht innerhalb der 30 km Grenzzone arbeite bzw. wohne, kommt die Grenzgängerregelung meiner Ansicht nach nicht in Frage und ich sehe in Anlage N 6 - Angaben zu Grenzgängern nicht für mich anwendbar.
Demzufolge habe ich die Anlage N-AUS für den Januar 2019 für die Arbeit in Österreich ausgefüllt und die Bruttoeinnahmen in der Anlage N zu 5 - Übertrag aus Anlage N-AUS "Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen" übernommen.
Ist das so korrekt oder müsste ich anders das handhaben?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
für meine Steuererklärung 2019 ergibt sich folgender Sachverhalt:
- 1.1.2019 - 31.1.2019: Arbeit in Österreich (Kufstein) bei einem österreichischen Arbeitgeber, mit Wohnsitz in Deutschland (München) --> Außerhalb der 30km Genzzone
- 1.2.2019 - 30.4.2019: Arbeitssuchend mit Wohnsitz in Deutschland (München).
- 1.5.2019 - 31.12.2019: Arbeit bei Arbeitgeber in München
Steuern auf das Einkommen für Januar 2019 wurden bereits in Österreich (Besteuerungsrecht) gezahlt. Da ich nicht innerhalb der 30 km Grenzzone arbeite bzw. wohne, kommt die Grenzgängerregelung meiner Ansicht nach nicht in Frage und ich sehe in Anlage N 6 - Angaben zu Grenzgängern nicht für mich anwendbar.
Demzufolge habe ich die Anlage N-AUS für den Januar 2019 für die Arbeit in Österreich ausgefüllt und die Bruttoeinnahmen in der Anlage N zu 5 - Übertrag aus Anlage N-AUS "Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen" übernommen.
Ist das so korrekt oder müsste ich anders das handhaben?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!