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zusammenlebend aber nicht verheiratet: Kinder angegeben aber Fehlermeldung

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    zusammenlebend aber nicht verheiratet: Kinder angegeben aber Fehlermeldung

    Guten Abend,

    ich lebe mit meiner Lebenspartnerin zusammen und wir haben 2 Kinder.
    Für diese zahle ich Betreuungsgebühren, welche ich zum Teil von meinem Arbeitgeber gezahlt bekomme.
    ELSTER verlangt von mir nun Angaben zur Person B, trotz dessen das wir Einzelveranlagung machen.
    Wenn ich die Angaben zu Person B angebe muss ich dann weiterhin Angaben in Anlage KAP machen.
    Ist dies erfolgt erhalte ich die Fehlermeldung das bei Einzelveranlagung keine Angaben für Person B vorzunehmen sind.

    Ich drehe mich im Kreis.

    Die letzten Jahre musste ich sonst nie Angaben zu Person B machen.

    Was mache ich falsch?

    Danke für Eure Unterstützung im Voraus!

    #2
    Hast Du in Zeile 24 des Hauptvordrucks ein Kreuz gemacht? Wie lautet denn die genaue Fehlermeldung von Mein Elster?

    Kommentar


      #3
      Ja das Kreuz in Zeile 24 ist gesetzt.

      Fehlermeldung lautet:

      Es wurden Angaben zu Kindern getätigt, die bei Zusammenveranlagung der Mutter / Person B zugeordnet wurden beziehungsweise für die die Kinderzulage von Person A auf Person B übertragen wurde. Diese Angaben gelten nur für miteinander verheiratete / eine Lebenspartnerschaft führende Eltern, die im Veranlagungszeitraum nicht dauernd getrennt gelebt haben, es handelt sich jedoch nicht um eine Zusammenveranlagung.

      Kommentar


        #4
        Wenn Ihr nicht verheiratet seid, darf bei Veranlagungsart nichts angegeben werden, also kein Kreuz in Zeile 24!

        Der Fehler betrifft die Anlage AV (Riester) Dort wurden die Angaben zu Kindern in die falschen Zeilen eingetragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Danke für den Hinweis,

          aber das Ergebnis bei der Prüfung bleibt das gleiche.
          Sogar die Fehlermeldung bleibt identisch.
          Vorschlag/Hinweis ist wieder das man Angaben zur Person B machen soll.

          Egal in welcher Zeile in Anlage AV ich die Anzahl der Kinder eingebe. Ich habe jetzt alle Varianten probiert.

          Kann es sein, dass man in den Zeilen 5-11 nichts eintragen darf?

          Update: das lässt ELSTER auch nicht gelten...
          Zuletzt geändert von Grimsey; 31.07.2020, 17:36.

          Kommentar


            #6
            Auch wenn ich in Anlage AV jede Zeile 0 eingebe, bleibt die identische Meldung stehen und ich soll Angaben zu Person B tätigen...

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              #7
              Auch wenn ich in Anlage AV jede Zeile 0 eingebe
              Die Spalten für Ehefrau / Person B müssen alle leer bleiben, auch die Zeilen 16 bis 18 der Anlage AV müssen leer bleiben.

              0-Einträge werden als Werte interpretiert!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Ich danke, dass es etwas geholfen.

                die Spalten sind jetzt alle leer.
                Jetzt meckert er denn noch, dass bei Person B im Feld "Vorname" etwas stehen würde. Aber das Feld ist leer.

                Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig.

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                  #9
                  Du musst in den Anlagen Kind die Zeilen Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person ausfüllen. Das sind die Zeilen 11 ff. der Anlage Kind.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Aaaaahhh.....DANKE!!!
                    Das war ein weiterer Fehler!

                    Ich staune immer mehr wie das die vergangenen 5 Jahre funktioniert hat....heuer muss sich demnach einiges geändert haben.

                    Jetzt kann die Prüfung der Erklärung fehlerfrei abgeschlossen werden.
                    Nur die Steuer kann nicht berechnet werden. :-/
                    Zeile 73 und 74 habe ich ausgefüllt und die Differenz dann in Zeile 78 angegeben.

                    Bei der Rechnung kommt für beide Kinder der Hinweis:

                    Kinderbetreuungskosten konnten nicht berücksichtigt werden.
                    Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind ( Geburtsdatum ) wurde der steuerfreie
                    Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den
                    Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken.
                    Wenn wenigstens dastehen würde, in welcher Zeile nun wieder was faul sein soll bzw. wo man es "vermerken" soll.

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                      #11
                      Ich staune immer mehr wie das die vergangenen 5 Jahre funktioniert hat....heuer muss sich demnach einiges geändert haben.
                      Was die Angaben zum Kindschaftsverhältnis angeht, hat sich die letzten 5 Jahre sicher nichts geändert.

                      Gib für Berechnungszwecke in Zeile 73 den Saldo aus den Zeilen 73 und 74 ein.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Vielen vielen Dank für Deine Unterstützung!
                        Ist jetzt alles soweit durch.

                        Ich habe die letzten 5 Jahre die bis dato identischen Angaben gemacht und die Erklärung ging durch.
                        Erst in diesem Jahr wurde das bei ELSTER angemeckert. Gut, ich habe da offensichtlich wirklich etwas nicht korrekt angegeben und weiß es, dank Dir, nun besser.

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