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Bekanntgabe in elektronischer Form, wie und was?

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    Bekanntgabe in elektronischer Form, wie und was?

    Hallo,

    nachdem die Probleme, die dadurch verursacht wurden, dass die eine öffentliche Hand (Mein Elster) Dienste anbot, die die andere öffentliche Hand (diverse Landesfinanzverwaltungen) noch gar nicht im Griff hatte, ja anscheinend behoben sind, hier mal die Frage an diejenigen, die schon ihre Bescheide digital erhalten haben, wie das eigentlich abläuft?

    Die Hilfe zu Mein Elster schafft es, sich auf derselben Hilfeseite komplett zu widersprechen:

    Bei der Bekanntgabe in elektronischer Form bekommen Sie keinen Brief zugeschickt, sondern die Bekanntgabe erfolgt ausschließlich per E-Mail. Der Bescheid ist ähnlich aufgebaut wie ein Papierbescheid. Da die E-Mail aber unverschlüsselt verschickt wird, enthält der Bescheid neben der Steuernummer und einer Kurzbezeichnung um welchen Bescheid es sich handelt, keine weiteren personenbezogenen Daten.
    Der Bescheid in elektronischer Form (digitaler Steuerbescheid) wird im PDF-Format in der jeweils verwendeten Software zum Abruf bereitgestellt. Er entspricht dem Layout eines Papierbescheides.
    Was denn nun, anonymisierter Bescheid per E-Mail oder Abruf über Mein Elster (bzw. über die Software, die zur Übermittlung verwendet wurde, so die denn künftig dieses Feature unterstützt)?
    Und enthält dieser Bescheid dann auch das, was den elektronischen Bescheiddaten fehlt, nämlich die Verrechnung mit im VZ geleisteten Vorauszahlungen sowie die Festsetzung der künftigen Vorauszahlungen?

    Das wär für mich nämlich insofern interessant, da ich für einen weit entfernt in Sachsen lebenden Verwandten die Erklärung erstelle und übermittle, und solange der keine Vorauszahlung hatte, reichte mir immer die festgesetzte Kirchensteuer aus den elektronischen Bescheiddaten des Vorjahres, aber nun reicht das nicht mehr. (Netterweise kann man ja lauter Daten wie Rente, KV etc. abrufen, die andere der Finanzverwaltung übermittelt haben, aber interne Daten wie Zahlungen und Erstattungen von Kirchensteuer aus Bescheiden und Vorauszahlungen bekommt man natürlich nicht, die eine Hand, die nicht weiß, was die andere tut).

    #2
    Also ich hab die Steuererklärung mit einer Steuersoftware gemacht. Die hat den Bescheid dann auch abgeholt und als PDF-Datei gespeichert. Hat exakt genauso ausgeschaut wie der Papierbescheid (also inkl. Vorauszahlungen und N Seiten Rechtsbehelfsbelehrung usw. usf. - wirklich 1:1 wie der Papierbescheid)

    Zusätzlich hab ich den kompletten PDF-Bescheid nachher auch noch in meinem Elster-Online-Postfach gefunden.

    Insgesamt feine Sache!

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      #3
      Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
      Insgesamt feine Sache!
      Ja, klingt gut. Hast du auch Vorauszahlungen, und falls ja, tauchen die da auch auf?

      Und welche Software war das bei dir? Ich dachte, bisher wäre die elektronische Bekanntgabe nur in Mein Elster implementiert.

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        #4
        Ja, der PDF-Steuerbescheid ist eine exakte Kopie des Papier-Steuerbescheids, also auch mit Vorauszahlungen, Kommentaren, Rechtsbehelfsbelehrung usw. usf.

        Ich hatte das "WISO steuer:sparbuch" verwendet. (Falls Werbung hier nicht erlaubt ist: bitte Markenname entfernen.)

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          #5
          Ja, klingt gut. Hast du auch Vorauszahlungen, und falls ja, tauchen die da auch auf?
          Wobei in Bayern die Vorauszahlungen in aller Regel im gleichen Bescheid festgesetzt werden. Ich weiß nicht, ob das in allen Bundesländern so praktiziert wird.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Ich hatte das "WISO steuer:sparbuch" verwendet.
            Die meisten Anbieter kommerzieller Steuerprogramme hatten die Einwilligung in die elektronische Bescheidbekanntgabe 2019 noch nicht implementiert.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, den Bescheid oder die Bescheiddaten (ist das ein Unterschied?) elektronisch in Mein Elster zu erhalten und trotzdem noch einen offiziellen Papierausdruck? Mir war die Auswahl bei der Abgabe etwas unklar, habe vorsichtshalber den Punkt bei "Papierbescheid" gesetzt, weil ich jedenfalls den "offiziellen" Bescheid brauche.

              Gruß
              Lisa

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                #8
                Die rechtlich unverbindlichen Bescheiddaten bekommt man bei Abgabe über Mein ELSTER auch ohne speziellen Antrag bereitgestellt.

                Das ist eine unverbindliche Serviceleistung, die auch den Vergleich mit den Erklärungsdaten beinhaltet.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ah danke Dir. Dann habe ich es wohl richtig gemacht.
                  Gruß
                  Lisa

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