Hallo,
nachdem die Probleme, die dadurch verursacht wurden, dass die eine öffentliche Hand (Mein Elster) Dienste anbot, die die andere öffentliche Hand (diverse Landesfinanzverwaltungen) noch gar nicht im Griff hatte, ja anscheinend behoben sind, hier mal die Frage an diejenigen, die schon ihre Bescheide digital erhalten haben, wie das eigentlich abläuft?
Die Hilfe zu Mein Elster schafft es, sich auf derselben Hilfeseite komplett zu widersprechen:
Was denn nun, anonymisierter Bescheid per E-Mail oder Abruf über Mein Elster (bzw. über die Software, die zur Übermittlung verwendet wurde, so die denn künftig dieses Feature unterstützt)?
Und enthält dieser Bescheid dann auch das, was den elektronischen Bescheiddaten fehlt, nämlich die Verrechnung mit im VZ geleisteten Vorauszahlungen sowie die Festsetzung der künftigen Vorauszahlungen?
Das wär für mich nämlich insofern interessant, da ich für einen weit entfernt in Sachsen lebenden Verwandten die Erklärung erstelle und übermittle, und solange der keine Vorauszahlung hatte, reichte mir immer die festgesetzte Kirchensteuer aus den elektronischen Bescheiddaten des Vorjahres, aber nun reicht das nicht mehr. (Netterweise kann man ja lauter Daten wie Rente, KV etc. abrufen, die andere der Finanzverwaltung übermittelt haben, aber interne Daten wie Zahlungen und Erstattungen von Kirchensteuer aus Bescheiden und Vorauszahlungen bekommt man natürlich nicht, die eine Hand, die nicht weiß, was die andere tut).
nachdem die Probleme, die dadurch verursacht wurden, dass die eine öffentliche Hand (Mein Elster) Dienste anbot, die die andere öffentliche Hand (diverse Landesfinanzverwaltungen) noch gar nicht im Griff hatte, ja anscheinend behoben sind, hier mal die Frage an diejenigen, die schon ihre Bescheide digital erhalten haben, wie das eigentlich abläuft?
Die Hilfe zu Mein Elster schafft es, sich auf derselben Hilfeseite komplett zu widersprechen:
Bei der Bekanntgabe in elektronischer Form bekommen Sie keinen Brief zugeschickt, sondern die Bekanntgabe erfolgt ausschließlich per E-Mail. Der Bescheid ist ähnlich aufgebaut wie ein Papierbescheid. Da die E-Mail aber unverschlüsselt verschickt wird, enthält der Bescheid neben der Steuernummer und einer Kurzbezeichnung um welchen Bescheid es sich handelt, keine weiteren personenbezogenen Daten.
Der Bescheid in elektronischer Form (digitaler Steuerbescheid) wird im PDF-Format in der jeweils verwendeten Software zum Abruf bereitgestellt. Er entspricht dem Layout eines Papierbescheides.
Und enthält dieser Bescheid dann auch das, was den elektronischen Bescheiddaten fehlt, nämlich die Verrechnung mit im VZ geleisteten Vorauszahlungen sowie die Festsetzung der künftigen Vorauszahlungen?
Das wär für mich nämlich insofern interessant, da ich für einen weit entfernt in Sachsen lebenden Verwandten die Erklärung erstelle und übermittle, und solange der keine Vorauszahlung hatte, reichte mir immer die festgesetzte Kirchensteuer aus den elektronischen Bescheiddaten des Vorjahres, aber nun reicht das nicht mehr. (Netterweise kann man ja lauter Daten wie Rente, KV etc. abrufen, die andere der Finanzverwaltung übermittelt haben, aber interne Daten wie Zahlungen und Erstattungen von Kirchensteuer aus Bescheiden und Vorauszahlungen bekommt man natürlich nicht, die eine Hand, die nicht weiß, was die andere tut).
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